Sporthalle oder Sportplatz nutzen
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Sporthalle oder Sportplatz nutzen
Beschreibung
Für die Nutzung einer Sporthalle oder eines Sportplatzes benötigen Sie eine Erlaubnis durch die zuständige Behörde.
Zuständigkeit
An Ihre Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung.
Kosten
Für die Nutzung können Gebühren entstehen. Auskunft hierüber erhalten Sie bei der dafür zuständigen Behörde.
Weitere Informationen
Anträge können formlos gestellt werden.
verwandte Vorgänge
Ansprechpartner
Stadt Glückstadt - Der Bürgermeister
Am Markt 4
25348 Glückstadt
Tel:
+49 4124 930-115
|
Fax:
+49 4124 930-600
E-Mail:
info[at]glueckstadt.de
Web:
www.glueckstadt.de/
Öffnungszeiten:
Montag, Dienstag, Donnerstag, Freitag 08:00 Uhr bis 12:30 UhrMontag zusätzlich 14:00 Uhr bis 16:00 UhrDonnerstag zusätzlich 14:00 Uhr bis 18:00 UhrMittwoch geschlossen
Mitarbeiter (Stadt Glückstadt - Der Bürgermeister)
Tel:
04124 930-412
|
Fax:
04124 930-66412
E-Mail:
s.meier[at]glueckstadt.de