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Sporthalle, Sportplatz nutzen

Zuständigkeitssuche

Ortsauswahl
25348 Glückstadt


Quelle der Inhalte:
Landesportal Schleswig-Holstein

Wer eine Sporthalle oder einen Sportplatz nutzen möchte, benötigt eine Erlaubnis.


Beschreibung

Für die Nutzung einer Sporthalle oder eines Sportplatzes benötigen Sie eine Erlaubnis durch die zuständige Behörde.


Zuständigkeit

An Ihre Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung.


Kosten

Für die Nutzung können Gebühren entstehen. Auskunft hierüber erhalten Sie bei der dafür zuständigen Behörde.


Weitere Informationen

Anträge können formlos gestellt werden.


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Ansprechpartner

Stadt Glückstadt - Der Bürgermeister

Am Markt 4
25348 Glückstadt
Tel: +49 4124 930-115   |   Fax: +49 4124 930-600
E-Mail: info[at]glueckstadt.de
Web: www.glueckstadt.de/


Öffnungszeiten:

Montag, Dienstag, Donnerstag, Freitag 08:00 Uhr bis 12:30 UhrMontag zusätzlich 14:00 Uhr bis 16:00 UhrDonnerstag zusätzlich 14:00 Uhr bis 18:00 UhrMittwoch geschlossen

Mitarbeiter (Stadt Glückstadt - Der Bürgermeister)

Frau Meier Icon Vcard

Tel: 04124 930-412   |   Fax: 04124 930-66412
E-Mail: s.meier[at]glueckstadt.de


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