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Standplatzgenehmigung beantragen

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25348 Glückstadt


Quelle der Inhalte:
Landesportal Schleswig-Holstein


Beschreibung

Viele regionale Veranstaltungen haben bereits eine lange Tradition. Sei es die überregional bekannte Kieler Woche, seien es die Weihnachtsmärkte, Flohmärkte oder sei es ein Festival in Ihrer Gemeinde.

Wenn Sie an einer Veranstaltung als Aussteller teilnehmen wollen, so müssen Sie sich bei dem Veranstalter anmelden. Sie müssen zudem bestimmte Vorgaben (beispielsweise zu Aufbau- und Abbauzeiten von Flohmarktständen, Verkaufs- und Öffnungszeiten der Marktstände) beachten.


Zuständigkeit

An Ihre Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung (Ordnungsamt)..


Weitere Informationen

Wollen Sie selbst eine Veranstaltung durchführen, so müssen Sie die Vorgaben der Gewerbeordnung zu Veranstaltungen (Messen, Ausstellungen, Märkte) beachten.


verwandte Vorgänge


Ansprechpartner

Stadt Glückstadt - Der Bürgermeister

Am Markt 4
25348 Glückstadt
Tel: +49 4124 930-115   |   Fax: +49 4124 930-600
E-Mail: info[at]glueckstadt.de
Web: www.glueckstadt.de/


Öffnungszeiten:

Montag, Dienstag, Donnerstag, Freitag 08:00 Uhr bis 12:30 UhrMontag zusätzlich 14:00 Uhr bis 16:00 UhrDonnerstag zusätzlich 14:00 Uhr bis 18:00 UhrMittwoch geschlossen

Mitarbeiter (Stadt Glückstadt - Der Bürgermeister)

Frau Wontorra Icon Vcard

Tel: 04124 930-430   |   Fax: 04124 930-66430
E-Mail: b.wontorra[at]glueckstadt.de


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