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Fischereischein bei Verlust neu ausstellen lassen

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25361 Krempe


Quelle der Inhalte:
Landesportal Schleswig-Holstein

Bei Verlust Ihres Fischereischeins können Sie sich diesen bei der zuständigen Behörde neu ausstellen lassen.


Beschreibung

Wenn Sie in Schleswig-Holstein der Fischerei nachgehen möchten, benötigen Sie einen gültigen Fischereischein. Bei Verlust Ihres Scheines können Sie sich einen neuen ausstellen lassen.

Kurztext

  • Bei Verlust des Fischereischeins kann auf Antrag ein neuer Fischereischein ausgestellt werden.
  • Zuständig für Angler*innen ist die Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung (Ordnungsamt, Bürgerbüro, Hafenamt).
  • Für Berufsfischer*innen ist eine Außenstelle des Landesamtes für Landwirtschaft und nachhaltige Landentwicklung des Landes Schleswig-Holstein (LLnL) die Ansprechstelle.

 


Zuständigkeit

  • Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung (Ordnungsamt, Bürgerbüro, Hafenamt), wenn Sie als Angler oder Anglerin einen Fischereischein beantragen wollen.
  • Außenstelle des Landesamtes für Landwirtschaft und nachhaltige Landentwicklung des Landes Schleswig-Holstein, wenn Sie Berufsfischerin oder Berufsfischer sind.

 


Fristen

  • Sie sind bereits Inhaberin oder Inhaber eines Fischereischeins und erfüllen somit die Voraussetzungen wie bei einer Erstausstellung.
  • Es sprechen keine rechtlichen Gründe dafür, eine Ausstellung nicht zu gewähren, wie zum Beispiel durch Fischwilderei, Verstoße gegen fischereirechtliche oder naturschutzrechtliche Vorschriften oder wegen Tierquälerei.
  • Sie haben erfolgreich eine Fischereischeinprüfung absolviert.

Welche Fristen muss ich beachten?

Es sind keine Fristen zu beachten.


erforderliche Unterlagen

  • Prüfungszeugnis der Fischereischeinprüfung oder Nachweis einer Prüfung als Berufsfischer; bei Umzug: Fischereischein oder Prüfungszeugnis des anderen Bundeslandes,
  • Lichtbild (nach Vollendung des 16. Lebensjahres),
  • Personalausweis.

 


Rechtsgrundlage


Weitere Informationen


verwandte Vorgänge


Ansprechpartner

Amt Krempermarsch - Einwohnermeldeamt

Birkenweg 29
25361 Krempe
Tel: 04824 389022   |   Fax: 04824 389010
E-Mail: p.ahlbrecht[at]amt-krempermarsch.landsh.de
Web: www.amt-krempermarsch.de/seite/131105/formulare.html


Öffnungszeiten:

Mo. 08:00 - 12:00 Uhr

Di. 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 18:00 Uhr

Mi. Geschlossen

Do. 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr

Fr. 08:00 - 12:00 Uhr

Mitarbeiter (Amt Krempermarsch - Einwohnermeldeamt)

Frau Patrizia Ahlbrecht Icon Vcard

Tel: 04824 389022   |   Fax: 04824 389010
E-Mail: p.ahlbrecht[at]amt-krempermarsch.landsh.de
|   Zimmer: EG 5  

Mitarbeiter (Amt Krempermarsch - Einwohnermeldeamt)

Frau Natalja Westphal Icon Vcard

Tel: 04824 3890-23   |   Fax: 04824 3890-10
E-Mail: n.westphal[at]amt-krempermarsch.landsh.de
|   Zimmer: EG 6  


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