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Übernachtungssteuer / Bettensteuer

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25361 Krempe


Quelle der Inhalte:
Landesportal Schleswig-Holstein

Gemeinden, Ämter oder Städte können für ihr Gebiet eine Steuer auf Übernachtungen in Beherbergungsbetrieben (Übernachtungsteuer) erheben.


Beschreibung

Einige Kommunen erheben eine Steuer auf Übernachtungen in Beherbergungsbetrieben (Übernachtungssteuer). Die Höhe der Übernachtungssteuer ist gegebenenfalls in einer Satzung geregelt.
Beherbergungsbetriebe sind Hotels, Pensionen, Ferienwohnungen, Ferienhäuser, Gasthöfe, Herbergen und ähnliche Einrichtungen, in denen Übernachtungen gegen Entgelt angeboten werden.


Zuständigkeit

An die Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung, in deren Bezirk der Beherbergungsbetrieb liegt.


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Ansprechpartner

Amt Krempermarsch - Kämmerei / Steuerabteilung

Birkenweg 29
25361 Krempe
Tel: 04824 39900   |   Fax: 04824 389010
E-Mail: info[at]amt-krempermarsch.landsh.de
Web: www.amt-krempermarsch.de/seite/131105/formulare.html


Öffnungszeiten:

Mo. 08:00 - 12:00 Uhr

Di. 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 18:00 Uhr

Mi. Geschlossen

Do. 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr

Fr. 08:00 - 12:00 Uhr

Mitarbeiter (Amt Krempermarsch - Kämmerei / Steuerabteilung)

Frau Michaela Kuhlmann Icon Vcard

Tel: 04824 389029   |   Fax: 04824 3890-10
E-Mail: m.kuhlmann[at]amt-krempermarsch.landsh.de
|   Zimmer: EG 7  


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