Wohnsitz Abmeldung
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Wohnsitz Abmeldung
Sofern Sie aus Ihrer Wohnung ausziehen und keinen neue Wohnung in Deutschland beziehen, dann müssen Sie sich bei Ihrem zuständigen Einwohnermeldeamt abmelden.
Beschreibung
Wenn Sie aus einer Wohnung ausziehen und keine andere Wohnung im Inland beziehen, müssen Sie sich abmelden.
Wichtigste Fälle sind der Wegzug ins Ausland oder die Abmeldung einer Nebenwohnung.
Ziehen Sie innerhalb Deutschlands um, müssen Sie sich nicht abmelden. Es genügt, wenn Sie sich bei Ihrer neuen Gemeinde anmelden.
Kurztext
Wenn Sie aus einer Wohnung ausziehen und keine andere Wohnung im Inland beziehen, müssen Sie sich abmelden.
Zuständigkeit
die Meldebehörde der Gemeinde oder Stadt des bisherigen Wohnortes
Zuständige Stelle
die Meldebehörde der Gemeinde oder Stadt des bisherigen Wohnortes
Fristen
Bei Personen unter 16 Jahren ist darauf zu achten, dass diese von den Personen abzumelden sind, aus deren Wohnung sie ausziehen.
Welche Fristen muss ich beachten?
Sie haben sich innerhalb von zwei Wochen nach Auszug aus der Wohnung bei der Meldebehörde abzumelden. Sie können die Abmeldung bereits in der Woche vor Auszug aus der Wohnung vornehmen.
erforderliche Unterlagen
Bestätigung des Wohnungsgebers
Rechtsgrundlage
§ 17 Absatz 2 Bundesmeldegesetz (BMG)
§ 21 Absatz 4 Bundesmeldegesetz (BMG)
verwandte Vorgänge
- Abweichungen von baurechtlichen Anforderungen, von Festsetzungen eines Bebauungsplans bzw. einer städtebaulichen Satzung oder von Regelungen der Baunutzungsverordnung beantragen
- Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Erwerbstätigkeit Erteilung zum Zwecke der Beschäftigung bei öffentlichem Interesse
- Errichtung, wesentliche Änderung oder Maßnahmen mit Änderung der Gefährdungsstufe von Heizölverbraucheranlagen nach AwSV anzeigen
- Kommunalaufsicht
- Lagepläne
Ansprechpartner
Amt Krempermarsch - Einwohnermeldeamt
Birkenweg 29
25361 Krempe
Tel:
04824 389022
|
Fax:
04824 389010
E-Mail:
p.ahlbrecht[at]amt-krempermarsch.landsh.de
Web:
www.amt-krempermarsch.de/seite/131105/formulare.html
Öffnungszeiten:
Mo. 08:00 - 12:00 Uhr
Di. 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 18:00 Uhr
Mi. Geschlossen
Do. 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr
Fr. 08:00 - 12:00 Uhr
Mitarbeiter (Amt Krempermarsch - Einwohnermeldeamt)
Tel:
04824 389022
|
Fax:
04824 389010
E-Mail:
p.ahlbrecht[at]amt-krempermarsch.landsh.de
|
Zimmer:
EG 5
Mitarbeiter (Amt Krempermarsch - Einwohnermeldeamt)
Tel:
04824 3890-23
|
Fax:
04824 3890-10
E-Mail:
n.westphal[at]amt-krempermarsch.landsh.de
|
Zimmer:
EG 6