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Aufhebung der Sperrzeit nach Gaststättenrecht beantragen

Zuständigkeitssuche

Ortsauswahl
25376 Borsfleth


Quelle der Inhalte:
Landesportal Schleswig-Holstein

Gemeinden, Ämter und Städte können selbst über Sperrzeiten entscheiden.


Beschreibung

Die Sperrzeitverordnung (für Schank- und Speisewirtschaften sowie für öffentliche Vergnügungsstätten) wurde ersatzlos gestrichen.

Gemeinden, Ämter und Städte können jedoch selbst über Sperrzeiten entscheiden.


Zuständigkeit

An Ihre Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung.


Rechtsgrundlage

§ 18 Gaststättengesetz (GastG)

www.gesetze-im-internet.de/gastg/__18.html


verwandte Vorgänge


Ansprechpartner

Amt Horst-Herzhorn - Ordnungsamt- Gewerbe, Sicherheit, Ordnung

Elmshorner Straße 27
25358 Horst (Holstein)
Tel: +49 4126 3928-60   |   Fax: +49 4126 3928-17
E-Mail: ordnungsamt[at]amt-horst-herzhorn.de
Web: www.amt-horst-herzhorn.de


Öffnungszeiten:

Montags bis Freitags von 08:00-12:00 Uhr
Donnerstags von 14:00-18:00 Uhr
und nach Vereinbarung


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