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Brauchtumsfeuer: Anmeldung

Zuständigkeitssuche

Ortsauswahl
25376 Borsfleth


Quelle der Inhalte:
Landesportal Schleswig-Holstein

Wer ein Brauchtumsfeuer (z.B. Osterfeuer, Biikebrennen) ausrichten möchte, muss dies anmelden.


Beschreibung

In vielen Regionen Deutschlands werden traditionelle Brauchtumsfeuer zu festen Terminen veranstaltet. Dazu zählen Osterfeuer oder das „Biikebrennen“ genauso wie Brauchtumsfeuer zum Frühlingsanfang, an Walpurgis, Johanni, Erntedank oder zur Sommersonnenwende/Wintersonnenwende.

Planen Sie ein solches Brauchtumsfeuer auszurichten, müssen Sie dieses anmelden.


Zuständigkeit

An Ihre Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung (Ordnungsamt).


verwandte Vorgänge


Ansprechpartner

Amt Horst-Herzhorn - Ordnungsamt- Umwelt, Feuerschutz, Verkehr

Elmshorner Straße 27
25358 Horst (Holstein)
Tel: +49 4126 3928-61   |   Fax: +49 4126 3928-17
E-Mail: info[at]amt-horst-herzhorn.de
Web: www.amt-horst-herzhorn.de


Öffnungszeiten:

Montags bis Freitags von 08:00-12:00 Uhr
Donnerstags von 14:00-18:00 Uhr
und nach Vereinbarung


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