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Hafenbehördliche Genehmigungen

Zuständigkeitssuche

Ortsauswahl
25376 Borsfleth


Quelle der Inhalte:
Landesportal Schleswig-Holstein

Veranstaltungen, die am oder im Wasser (Hafengebiet) stattfinden, müssen vorab durch das Hafenamt genehmigt werden.


Beschreibung

Veranstaltungen am oder im Wasser (Hafengebiet) bedürfen einer vorherigen Genehmigung.


Zuständigkeit

An die örtlichen Hafenbehörden (Hafenamt).


Fristen

Es wird empfohlen, Genehmigungen für Veranstaltungen frühestmöglich zu beantragen.


Kosten

Im Einzelfall können Gebühren erhoben werden. Auskünfte hierüber erteilt die zuständige Hafenbehörde.


Rechtsgrundlage

Landesverordnung für die Häfen in Schleswig-Holstein (Hafenverordnung - HafVO).

HafVO


Weitere Informationen

Anträge können formlos gestellt werden.


verwandte Vorgänge


Ansprechpartner

Amt Horst-Herzhorn - Ordnungsamt- Umwelt, Feuerschutz, Verkehr

Elmshorner Straße 27
25358 Horst (Holstein)
Tel: +49 4126 3928-61   |   Fax: +49 4126 3928-17
E-Mail: info[at]amt-horst-herzhorn.de
Web: www.amt-horst-herzhorn.de


Öffnungszeiten:

Montags bis Freitags von 08:00-12:00 Uhr
Donnerstags von 14:00-18:00 Uhr
und nach Vereinbarung


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