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Kommunales Gebäudemanagement

Zuständigkeitssuche

Ortsauswahl
25376 Borsfleth


Quelle der Inhalte:
Landesportal Schleswig-Holstein

Kommunen und Kreise verfügen über zahlreiche Gebäude mit dazugehörenden Grundstücken für unterschiedliche Nutzungszwecke.


Beschreibung

Dies sind hauptsächlich Verwaltungsgebäude, Schulen, Bürgerhäuser, Veranstaltungsräume aber auch Wohngebäude, Grillhütten, Schwimmbäder, Sport- und Kulturstätten u.v.m.

Die Kommunen sind für die Bewirtschaftung der eigenen und angemieteten Gebäude und derer Grundstücke zuständig. Das kommunale Gebäudemanagement bezieht sich auf die Nutzungszeiten der Gebäude und betrachtet zudem die technischen und infrastrukturellen Voraussetzungen, die hiermit einher gehen.


verwandte Vorgänge


Ansprechpartner

Amt Horst-Herzhorn - Gebäudemanagement

Elmshorner Straße 27
25358 Horst (Holstein)
Tel: +49 4126 3928-56   |   Fax: +49 4126 3928-17
E-Mail: info[at]amt-horst-herzhorn.de
Web: www.amt-horst-herzhorn.de


Öffnungszeiten:

Montags bis Freitags von 08:00-12:00 Uhr
Donnerstags von 14:00-18:00 Uhr
und nach Vereinbarung


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