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Standplatzgenehmigung

Zuständigkeitssuche

Ortsauswahl
25376 Borsfleth


Quelle der Inhalte:
Landesportal Schleswig-Holstein

Wer als Gewerbetreibender an Märkten teilnehmen möchte, benötigt eine Standplatzgenehmigung.


Beschreibung

Als Gewerbetreibender benötigen Sie für die Teilnahme an Märkten eine Standplatzgenehmigung.
Ihre Bewerbung für einen Tagesstandplatz können Sie in mündlicher oder schriftlicher Form einreichen. Für einen Jahres- oder Saisonstandplatz müssen Sie jedoch einen schriftlichen Antrag stellen.


Zuständigkeit

An die Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung (Ordnungsamt), in deren/dessen Bereich die Veranstaltung stattfindet.

Wichtiger Hinweis:

Für die Beantragung der Standplatzgenehmigung über den Einheitlichen Ansprechpartner Schleswig-Holstein steht Ihnen ein elektronischer Antrag (Antragsassistent) zur Verfügung.


erforderliche Unterlagen

Sofern der Markt nicht nach der Gewerbeordnung festgesetzt ist:

  • Reisegewerbekarte oder
  • Sondernutzungserlaubnis.

Bei Angestellten ist eine Zweitschrift oder beglaubigte Kopie der Reisegewerbekarte des Gewerbetreibenden mitzuführen.

Bei festgesetzten Märkten nach § 69 Gewerbeordnung (GewO) entfällt die Reisegewerbekartenpflicht.


verwandte Vorgänge


Formulare


Ansprechpartner

Amt Horst-Herzhorn - Ordnungsamt- Gewerbe, Sicherheit, Ordnung

Elmshorner Straße 27
25358 Horst (Holstein)
Tel: +49 4126 3928-60   |   Fax: +49 4126 3928-17
E-Mail: ordnungsamt[at]amt-horst-herzhorn.de
Web: www.amt-horst-herzhorn.de


Öffnungszeiten:

Montags bis Freitags von 08:00-12:00 Uhr
Donnerstags von 14:00-18:00 Uhr
und nach Vereinbarung


Einheitlicher Ansprechpartner Schleswig-Holstein

Deliusstraße 10
24114 Kiel
Tel: +49 431 530550-0   |   Fax: +49 431 530550-99
E-Mail: info[at]ea-sh.de
Web: www.ea-sh.de


Öffnungszeiten:

Mo. - Fr. 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Mo. - Do. 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr
sowie Termine nach Vereinbarung


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