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Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen (Ampeln): Störung melden

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Ortsauswahl
25376 Borsfleth


Quelle der Inhalte:
Landesportal Schleswig-Holstein

Defekte Ampelanlagen oder beschädigte Verkehrszeichen können unter Angabe des Standortes der betreffenden Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung gemeldet werden.


Beschreibung

Störungen bei Ampelanlagen oder Beschädigungen an Verkehrszeichen (beispielsweise beschädigte oder nicht mehr vorhandene Verkehrsschilder oder Straßennamensschilder) können Sie unter Angabe der Störung beziehungsweise des beschädigten Verkehrszeichen mit genauer Standortangabe (Straße, Hausnummer) melden.


Zuständigkeit

An die Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung in deren/dessen Bezirk sich die defekte Ampelanlage oder das beschädigte Verkehrszeichen befindet.


Rechtsgrundlage

  • § 5 Bundesfernstraßengesetz (FStrG),
  • § 12 Straßen- und Wegegesetz des Landes Schleswig-Holstein (StrWG).

§ 5 FStrG - Träger der Straßenbaulast

§ 12 StrWG - Träger der Straßenbaulast für die Ortsdurchfahrten


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Ansprechpartner

Amt Horst-Herzhorn - Ordnungsamt- Umwelt, Feuerschutz, Verkehr

Elmshorner Straße 27
25358 Horst (Holstein)
Tel: +49 4126 3928-61   |   Fax: +49 4126 3928-17
E-Mail: info[at]amt-horst-herzhorn.de
Web: www.amt-horst-herzhorn.de


Öffnungszeiten:

Montags bis Freitags von 08:00-12:00 Uhr
Donnerstags von 14:00-18:00 Uhr
und nach Vereinbarung


Kreis Steinburg

Viktoriastraße 16 - 18
25524 Itzehoe
Tel: +49 4821 690   |   Fax: +49 4821 69356
E-Mail: info[at]steinburg.de
Web: www.steinburg.de


Öffnungszeiten:

Montag 08:00 - 12:00 Uhr

Dienstag 08:00 - 12:00 Uhr

Mittwoch 08:00 - 12:00 Uhr, 14:30 - 15:45 Uhr

Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr

Freitag 08:00 - 12:00 Uhr


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