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Überwachung von Schwimm- und Badebecken

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25376 Krempdorf


Quelle der Inhalte:
Landesportal Schleswig-Holstein

Das Amt für Gesundheit überwacht Schwimm- und Badebecken in Gewerbebetrieben, öffentliche Bäder sowie sonstige Bäder, die nicht ausschließlich privat genutzt werden.


Beschreibung

Schwimm- und Badebecken in Gewerbebetrieben, öffentliche Bäder sowie sonstige Bäder, die nicht ausschließlich privat genutzt werden unterliegen der Überwachung durch das Amt für Gesundheit.

Neben der Bewertung der regelmäßig vom Betreiber durchzuführenden Untersuchungen des Schwimm- und Badebeckenwassers führt das Amt für Gesundheit Besichtigungen und Untersuchungen durch. Dabei werden vor Ort Betriebsparameter überprüft, die Einhaltung der Betreiberpflichten kontrolliert und gegebenenfalls selbst Wasserproben entnommen.


Zuständigkeit

An den Kreis oder die kreisfreie Stadt (Gesundheitsamt).

Öffentliche Gesundheitsdienste und Gesundheitsämter in Schleswig-Holstein


Kosten

Es fallen Gebühren gemäß der Landesverordnung über Verwaltungsgebühren an. Diese können unterschiedlich hoch sein. Genaue Auskunft hierüber erteilt die zuständige Behörde.


Rechtsgrundlage

  • § 37 Gesetz zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten beim Menschen (Infektionsschutzgesetz - IfSG),
  • Landesverordnung über Verwaltungsgebühren (Allgemeiner Gebührentarif) Tarifstelle 12.8 – 9.12.11 (VwGebV).

§ 37 IfSG

VwGebV


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Ansprechpartner

Kreis Steinburg - III24 Infektionsschutz und Umwelthygiene

Viktoriastraße 17
25524 Itzehoe
Tel: +49 4821 69390  
E-Mail: gesundheitsamt[at]steinburg.de
Web: www.steinburg.de/kreisverwaltung/informationen-der-fachaemter/gesundheitsamt/infektionsschutz-hygiene-gesundheitlicher-umweltschutz.html

Postanschrift:

Viktoriastraße 16-18
25524 Itzehoe


Öffnungszeiten:

Montag 08:00 - 12:00 Uhr

Dienstag 08:00 - 12:00 Uhr

Mittwoch 08:00 - 12:00 Uhr, 14:30 - 15:45 Uhr

Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr

Freitag 08:00 - 12:00 Uhr


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