Privater Bestattungsplatz: Anlegen/Erweitern - Genehmigung
Landesportal Schleswig-Holstein
Privater Bestattungsplatz: Anlegen/Erweitern - Genehmigung
Eine Genehmigung für einen privaten Bestattungsplatz kann, wenn sich kein Friedhof in zumutbarer Nähe befindet, ausnahmsweise erteilt werden.
Beschreibung
Im Allgemeinen gilt der Friedhofszwang. Träger von Friedhöfen können nur Gemeinden oder als Körperschaft des öffentlichen Rechts anerkannte Religionsgemeinschaften sein.
Genehmigungen für einen privaten Bestattungsplatz werden ausnahmsweise erteilt, zum Beispiel wenn sich kein Friedhof in zumutbarer Nähe befindet. Die Anlage und die Erweiterung sowie die Belegung eines privaten Bestattungsplatzes bedürfen der schriftlichen Genehmigung durch die zuständige Stelle.
Zuständigkeit
An Ihre Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung (Ordnungsamt).
Kosten
Es fallen Gebühren gemäß der Gebührenordnung der Gemeinde an. Genaue Auskünfte hierüber erteilt die zuständige Stelle.
Rechtsgrundlage
§ 20 Abs. 4 Gesetz über das Leichen-, Bestattungs- und Friedhofswesen des Landes Schleswig-Holstein (Bestattungsgesetz - BestattG).
verwandte Vorgänge
- Hunde: Erlaubnis zur gewerbsmäßigen Hundehaltung
- Lehrlingsrolle
- Rechtsanwalt / Rechtsanwältin: Zulassung
- Unternehmenszertifizierung für die klimaschutzgerechte Installation, Wartung und Instandhaltung von Anlagen mit fluorierten Treibhausgasen beantragen
- Wägerin / Wäger für öffentliche Wägungen: Öffentliche Bestellung
Ansprechpartner
Amt Horst-Herzhorn - Ordnungsamt- Umwelt, Feuerschutz, Verkehr
Elmshorner Straße 27
25358 Horst (Holstein)
Tel:
+49 4126 3928-61
|
Fax:
+49 4126 3928-17
E-Mail:
info[at]amt-horst-herzhorn.de
Web:
www.amt-horst-herzhorn.de
Öffnungszeiten:
Montags bis Freitags von 08:00-12:00 Uhr
Donnerstags von 14:00-18:00 Uhr
und nach Vereinbarung