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Sporthalle oder Sportplatz nutzen

Zuständigkeitssuche

Ortsauswahl
25377 Kollmar


Quelle der Inhalte:
Landesportal Schleswig-Holstein


Beschreibung

Für die Nutzung einer Sporthalle oder eines Sportplatzes benötigen Sie eine Erlaubnis durch die zuständige Behörde.


Zuständigkeit

An Ihre Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung.


Kosten

Für die Nutzung können Gebühren entstehen. Auskunft hierüber erhalten Sie bei der dafür zuständigen Behörde.


Weitere Informationen

Anträge können formlos gestellt werden.


verwandte Vorgänge


Ansprechpartner

Amt Horst-Herzhorn - Gebäudemanagement

Elmshorner Straße 27
25358 Horst (Holstein)
Tel: +49 4126 3928-56   |   Fax: +49 4126 3928-17
E-Mail: info[at]amt-horst-herzhorn.de
Web: www.amt-horst-herzhorn.de


Öffnungszeiten:

Montags bis Freitags von 08:00-12:00 Uhr
Donnerstags von 14:00-18:00 Uhr
und nach Vereinbarung


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