Eintragung in das EMAS-Register beantragen
Landesportal Schleswig-Holstein
Eintragung in das EMAS-Register beantragen
Als Abschluss der EMAS-Zertifizierung können Sie Ihre Organisation in das EMAS-Register eintragen lassen.
Beschreibung
EMAS (Eco-Management and Audit Scheme) ist ein Gemeinschaftssystem der Europäischen Gemeinschaft für Umweltmanagement und Umweltbetriebsprüfung. Dieses Instrument hilft Organisationen, ihre Umweltleistung zu verbessern. Die Einführung von EMAS ist nicht gesetzlich vorgeschrieben.
EMAS beginnt mit einer Bestandsaufnahme, der sogenannten Umweltprüfung und führt über die Einrichtung eines Umweltmanagementsystems (Abläufe, Organisation, Verantwortlichkeiten) mit Dokumentation bis zur Erstellung einer Umwelterklärung.
Ein zugelassener Umweltgutachter überprüft zum Abschluss das eingeführte System und die Informationen in der Umwelterklärung.
Ist diese Begutachtung positiv, erfolgt abschließend die Registrierung durch die zuständige IHK oder Handwerkskammer. Nach Eintragung in das EMAS-Register darf Ihre Organisation das EMAS-Logo tragen.
Die Registereintragung gilt für drei Jahre, bei kleinen Organisationen vier Jahre. Sie muss anschließend verlängert werden. Um die Registrierung zu behalten, muss Ihre Organisation jedes Jahr eine aktualisierte Umwelterklärung vorlegen.
Kurztext
- EMAS: Europäisches Umweltaudit und managementsystem
- EMAS unterstützt Unternehmen und andere Organisationen bei der Verbesserung ihrer Umweltleistung
- Registereintragung ist Abschluss der Einführung von EMAS in Unternehmen und anderen Organisationen
- Industrie und Handelskammern und Handwerkskammern sind Registrierungsstellen
- Registrierung gilt für drei Jahre, anschließend Verlängerung erforderlich
Zuständigkeit
Die für Sie regional zuständige EMAS-Registrierungsstellen finden Sie im Verzeichnis der EMAS-Registrierungsstellen
Zuständige Stelle
Die für Sie regional zuständige EMAS-Registrierungsstellen finden Sie im Verzeichnis der EMAS-Registrierungsstellen
Fristen
Die Eintragung in das EMAS-Register ist der abschließende Schritt zur Einführung von EMAS in Ihrer Organisation:
- Ihre Organisation muss zunächst eine Umweltprüfung durchführen. Diese dient der Feststellung, welche Auswirkungen Ihre Organisation auf die Umwelt hat. Als Ergebnis der Umweltprüfung muss Ihre Organisation eine Umwelterklärung abgeben.
- Von der Deutschen Akkreditierungs und Zulassungsgesellschaft für Umweltgutachter (DAU) zugelassene, unabhängige Umweltgutachter prüfen die Umwelterklärung und die Umsetzung der EMAS-Anforderungen in der Organisation.
- Nach der Validierung müssen Sie die Eintragung ins EMASRegister bei der für Ihre Organisation zuständigen Kammer (IHK/HWK) beantragen.
- Die Kammer prüft Ihre Unterlagen. Sie informiert die untere Umweltschutzbehörde über die geplante Registrierung. Die Behörde hat vier Wochen Zeit, sich zur Registrierung zu äußern.
- Wenn es keine negative Rückmeldung der unteren Umweltschutzbehörde gibt, teilt die Kammer Ihrer Organisation eine Registriernummer zu.
- Nach der Registrierung sind Sie berechtigt, das EMASLogo für die Dauer der Registrierung zu nutzen. Die Gültigkeit beträgt drei beziehungsweise vier Jahre für kleine Organisationen.
- Zur Aufrechterhaltung müssen Sie der Registrierungsstelle jedes Jahr eine aktualisierte Umwelterklärung vorlegen.
Voraussetzungen
- Durchführung einer Umweltprüfung durch die Organisation
- Einrichtung eines Umweltmanagementsystems
- Veröffentlichung einer Umwelterklärung
- Erfolgte Überprüfung von Managementsystem und Umwelterklärung durch einen zugelassenen Gutachter
Welche Fristen muss ich beachten?
Der EMAS-Registereintrag ist für drei Jahre, bei kleinen Organisationen bis zu vier Jahre gültig.
Bearbeitungsdauer
Die Prüfung der Ersteintragung durch die Kammer dauert einschließlich der vorgesehenen Behördenabfrage durchschnittlich sechs bis acht Wochen.
Kosten
Orientieren sich an:
- den Kostensätzen der Umweltgutachterin oder Umweltgutachter und
- den Gebührensätzen der zuständigen Kammern, die für die Eintragung ins EMAS-Register zuständig sind
erforderliche Unterlagen
- Die durch einen zugelassenen Umweltgutachter für gültig erklärte Umwelterklärung
Rechtsgrundlage
Artikel 3 bis 7 der Verordnung (EG) Nr. 1221/2009
Rechtsbehelf
Detaillierte Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, können Sie dem Bescheid über die Eintragung oder Nicht-Eintragung in das EMAS-Register entnehmen.
Weitere Informationen
- Formulare: EMASRegistrierungsformular Ihrer Registrierungsstelle
- Onlineverfahren möglich: nein
- Schriftform erforderlich: ja
- Persönliches Erscheinen nötig: nein
verwandte Vorgänge
- Anerkennung als Prüfsachverständige oder Prüfsachverständiger für technische Anlagen beantragen
- Anerkennung und Bekanntgabe als Sachverständige oder Sach-verständiger nach Bundesbodenschutzgesetz
- Bausachverständige / Bausachverständiger (allgemein): Anerkennung
- Chemikalien-Ozonschichtverordnung: Sachkundenachweis/Fortbildungsveranstaltungen
- Tiere: Schlachten - Sachkundenachweis
Ansprechpartner
DAU - Deutsche Akkreditierungs- und Zulassungsgesellschaft für Umweltgutachter mbH
Dottendorfer Straße 86
53129 Bonn, Stadt
Tel:
+49 228 280 52-0
|
Fax:
+49 228 280 52-28
Web:
www.dau-bonn-gmbh.de
Industrie- und Handelskammer zu Kiel (IHK)
Bergstraße 2
24103 Kiel
Tel:
+49 431 5194-0
|
Fax:
+49 431 5194-234
E-Mail:
infothek[at]kiel.ihk.de
Web:
www.ihk.de/schleswig-holstein/
Öffnungszeiten:
Öffnungszeiten
Mo-Do 8:00-17:00
Fr 8:00-15:30