Reisepass: Verlustanzeige
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Reisepass: Verlustanzeige
Ist der Reisepass unauffindbar, verloren gegangen oder entwendet worden, muss der Verlust unverzüglich bei der Passbehörde angezeigt werden.
Beschreibung
Ist der Reisepass abhanden gekommen, das heißt, der Reisepass ist unauffindbar, verloren gegangen oder entwendet worden, hat die Ausweisinhaberin / der Ausweisinhaber die Pflicht, der Passbehörde unverzüglich den Verlust anzuzeigen.
Sollte der Reisepass wieder gefunden werden, so ist dies ebenfalls unverzüglich der Passbehörde anzuzeigen.
Zuständigkeit
An Ihre Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung (Passbehörde).
Fristen
Die Verlustanzeige sollte im eigenen Interesse möglichst zügig erstattet werden.
Kosten
Keine
erforderliche Unterlagen
Geeignete Nachweise zur Feststellung Ihrer Identität (zum Beispiel amtliche Lichtbildausweise oder Führerschein).
Rechtsgrundlage
Weitere Informationen
Sofern Sie kurzfristig einen Ersatz benötigen, kann Ihnen
- ein Expresspass (Bearbeitungsdauer maximal 72 Stunden) oder
- ein vorläufiger Reisepass (Gültigkeit maximal 1 Jahr)
ausgestellt werden.
verwandte Vorgänge
Ansprechpartner
Amt Itzehoe-Land - Einwohnermeldeamt
Margarete-Steiff-Weg 3
25524 Itzehoe
Tel:
04821 7388-37
|
Fax:
04821 7388-35
E-Mail:
bandomir[at]amtitzehoe-land.de
Öffnungszeiten:
Montag 08:00 - 12:00 Uhr
Dienstag 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 18:00 Uhr
Mittwoch geschlossen
Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr
Freitag 08:00 - 12:00 Uhr
Mitarbeiter (Amt Itzehoe-Land - Einwohnermeldeamt)
Tel:
04821 7388-36
E-Mail:
ahrens[at]amtitzehoe-land.de
|
Zimmer:
Zimmer 211
Mitarbeiter (Amt Itzehoe-Land - Einwohnermeldeamt)
Tel:
04821 7388-37
E-Mail:
bandomir[at]amtitzehoe-land.de
|
Zimmer:
Zimmer 209