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Reisepass: Verlustanzeige

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Ortsauswahl
25524 Breitenburg


Quelle der Inhalte:
Landesportal Schleswig-Holstein

Ist der Reisepass unauffindbar, verloren gegangen oder entwendet worden, muss der Verlust unverzüglich bei der Passbehörde angezeigt werden.


Beschreibung

Ist der Reisepass abhanden gekommen, das heißt, der Reisepass ist unauffindbar, verloren gegangen oder entwendet worden, hat die Ausweisinhaberin / der Ausweisinhaber die Pflicht, der Passbehörde unverzüglich den Verlust anzuzeigen.

Sollte der Reisepass wieder gefunden werden, so ist dies ebenfalls unverzüglich der Passbehörde anzuzeigen.


Zuständigkeit

An Ihre Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung (Passbehörde).


Fristen

Die Verlustanzeige sollte im eigenen Interesse möglichst zügig erstattet werden.


Kosten

Keine


erforderliche Unterlagen

Geeignete Nachweise zur Feststellung Ihrer Identität (zum Beispiel amtliche Lichtbildausweise oder Führerschein).


Rechtsgrundlage


Weitere Informationen

Sofern Sie kurzfristig einen Ersatz benötigen, kann Ihnen

  • ein Expresspass (Bearbeitungsdauer maximal 72 Stunden) oder
  • ein vorläufiger Reisepass (Gültigkeit maximal 1 Jahr)

ausgestellt werden.


verwandte Vorgänge


Ansprechpartner

Amt Breitenburg

Osterholz 5
25524 Breitenburg
Tel: +49 4828 990-0   |   Fax: +49 4828 990-99
E-Mail: info[at]amt-breitenburg.de
Web: www.amt-breitenburg.de


Öffnungszeiten:

Montag und Dienstag von 08.00 - 12.00 Uhr und von 14.00 - 16.00 Uhr (mit Termin)
Mittwoch von 08.00 - 12.00 Uhr und von 14.00 - 18.00 Uhr (ohne Termin)
Donnerstag geschlossen
Freitag von 08.00 - 12.00 Uhr (mit Termin)

Mitarbeiter (Amt Breitenburg)

Herr Simon Böhm Icon Vcard

Tel: +49 4828 99022  
E-Mail: einwohnermeldeamt[at]amt-breitenburg.de
|   Zimmer: 6  

Mitarbeiter (Amt Breitenburg)

Frau Anja Sievers Icon Vcard

Tel: +49 4828 99024  
E-Mail: einwohnermeldeamt[at]amt-breitenburg.de
|   Zimmer: 5  


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