Bauaufsicht
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Bauaufsicht
Die Bauaufsicht überwacht die Einhaltung von Vorschriften zum Beispiel bei der Errichtung, Änderung oder Beseitigung von Anlagen.
Beschreibung
Die Bauaufsichtsbehörden haben gemäß § 58 Absatz 2 Landesbauordnung für das Land Schleswig-Holstein (LBO) bei der
- Errichtung,
- Änderung,
- Nutzungsänderung,
- Beseitigung,
- Nutzung und
- Instandhaltung
von Anlagen darüber zu wachen, dass die öffentlich-rechtlichen Vorschriften und die aufgrund dieser Vorschriften erlassenen Anordnungen eingehalten werden. Sie haben die nach pflichtgemäßem Ermessen erforderlichen Maßnahmen zu treffen.
Zuständigkeit
- An die Kreise, kreisfreien Städte oder
- an die in § 1 der Landesverordnung zur Übertragung von Aufgaben der unteren Bauaufsichtsbehörde auf amtsfreie Gemeinden und Ämter (8. VO-LBO) aufgeführten amtsfreien Gemeinden (Städte).
Rechtsgrundlage
Weitere Informationen
Weitere Informationen zum Baurecht finden Sie auch auf den Internetseiten des Ministeriums für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport (MIKWS).
verwandte Vorgänge
- Abwasserabgabe berechnen und festsetzen
- Errichtung, wesentliche Änderung oder Maßnahmen mit Änderung der Gefährdungsstufe von Heizölverbraucheranlagen nach AwSV anzeigen
- Fördermittel für selbst genutztes Wohneigentum beantragen
- Naturschutz: Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen
- Wohnungsbau Förderung von Mietwohnungen
Ansprechpartner
Stadt Itzehoe: Bauaufsicht
Reichenstraße 23
25524 Itzehoe
Web:
www.itzehoe.de/rathaus/rathaus/rathausorganisation/detail/abteilung-bauaufsicht
Öffnungszeiten:
Mo. 08:30 - 12:00 Uhr
Di. 08:30 - 12:00 Uhr
Di. 14:00 - 16:00 Uhr
Do. 08:30 - 12:00 Uhr
Do. 14:00 - 18:00 Uhr
Fr. 08:30 - 12:00 Uhr
Hinweis:
Mittwochs geschlossen.
Weitere Termine nur nach Vereinbarung.
Mitarbeiter (Stadt Itzehoe: Bauaufsicht)
Tel:
04821 603-280 / 04821 603-360 / 04821 603-319
E-Mail:
bauaufsicht[at]itzehoe.de