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Entsorgung von Hundekot (Hundekotbeutel)

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Ortsauswahl
25524 Itzehoe


Quelle der Inhalte:
Landesportal Schleswig-Holstein

Hundehalter / innen sind verpflichtet, den Kot Ihrer Hunde zu entsorgen. Viele Gemeinden haben daher Behälter mit Hundekotbeuteln aufgestellt.


Beschreibung

Hundehalterinnen und Hundehalter sind verpflichtet, die durch den Hund verursachten Verunreinigungen auf Straßen, Wegen und öffentlichen Plätzen unverzüglich zu entfernen und ordnungsgemäß zu entsorgen.
Um es den Hundehalterinnen und Hundehaltern einfacher zu machen, dieser Pflicht nachzukommen, haben viele Gemeinden und Städte Behälter aufgestellt, denen kostenlos Tüten entnommen können, um den Kot der Hunde zu beseitigen.


Zuständigkeit

Sollten die Behälter keine Tüten mehr enthalten, wenden Sie sich bitte an Ihre Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung.


Rechtsgrundlage

§ 3 Abs. 7 Gesetz über das Halten von Hunden (HundeG)

§ 3 Abs. 7 HundeG


Weitere Informationen

Vollzugskräften der zuständigen Ordnungsbehörde ist es in den Fällen, in denen gegen das Gesetz verstoßen wird, gestattet, die Person, die den Hund führt, zur Feststellung der Personalien anzuhalten.
Der Verstoß gegen die Entsorgungspflicht stellt eine Ordnungswidrigkeit dar und kann nach § 20 Abs. 1 Nr. 7 HundeG mit einem Bußgeld belegt werden.


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Ansprechpartner

Stadt Itzehoe: Umweltabteilung

Reichenstraße 23
25524 Itzehoe

Web: www.itzehoe.de/rathaus/rathaus/rathausorganisation/detail/umweltabteilung


Öffnungszeiten:

Mo. 08:30 - 12:00 Uhr
Mo. 14:00 - 16:00 Uhr
Di. 08:30 - 12:00 Uhr
Di. 14:00 - 16:00 Uhr
Do. 08:30 - 12:00 Uhr
Do. 14:00 - 18:00 Uhr
Fr. 08:30 - 12:00 Uhr

Hinweis:

Mittwochs geschlossen.

Weitere Termine nur nach Vereinbarung.

Mitarbeiter (Stadt Itzehoe: Umweltabteilung)

MitarbeiterIn Icon Vcard

Tel: 04821 603-308  
E-Mail: uta.falkenhagen[at]itzehoe.de


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