Knicks und Wallhecken
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Knicks und Wallhecken
Knicks und Wallhecken sind von Menschen geschaffene lebende Zäune, die unverzichtbare Bestandteile des Ökosystems in einer intensiv genutzten Kulturlandschaft darstellen.
Beschreibung
Knicks sind gemäß § 30 Bundesnaturschutzgesetz i.V.m. § 21 Landesnaturschutzgesetz (LNatschG) gesetzlich geschützte Biotope. Die Zerstörung oder erhebliche Beeinträchtigung der Knicks ist verboten. In den Absätzen 4 und 5 des § 21 LNatschG werden ihre Pflege und die Unterhaltung der angrenzenden Flächen geregelt.
Die mit Sträuchern und Bäumen bestandenen Erdwälle dienen neben der Erholung und der Schönheit des Landschaftsbildes im waldarmen Schleswig-Holstein vor allem als Rückzugs- und Lebensraum für viele Tier- und Pflanzenarten. Zudem verbinden und vernetzen sie andere Biotope wie Wälder, Acker- und Grünflächen, Gewässer sowie viele mehr. Darüber hinaus verhindern sie als natürlicher Schutz Wind- und Wassererosionen und beugen somit dem Verlust fruchtbaren Bodens vor.
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Ansprechpartner
Stadt Itzehoe: Umweltabteilung
Reichenstraße 23
25524 Itzehoe
Web:
www.itzehoe.de/rathaus/rathaus/rathausorganisation/detail/umweltabteilung
Öffnungszeiten:
Mo. 08:30 - 12:00 Uhr
Mo. 14:00 - 16:00 Uhr
Di. 08:30 - 12:00 Uhr
Di. 14:00 - 16:00 Uhr
Do. 08:30 - 12:00 Uhr
Do. 14:00 - 18:00 Uhr
Fr. 08:30 - 12:00 Uhr
Hinweis:
Mittwochs geschlossen.
Weitere Termine nur nach Vereinbarung.
Mitarbeiter (Stadt Itzehoe: Umweltabteilung)
Tel:
04821 603-308
E-Mail:
uta.falkenhagen[at]itzehoe.de