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Meldebestätigung

Zuständigkeitssuche

Ortsauswahl
25524 Itzehoe


Quelle der Inhalte:
Landesportal Schleswig-Holstein

Eine Meldebestätigung dient als Nachweis der An- oder Abmeldung der Haupt- oder Nebenwohnung.


Beschreibung

Eine amtliche Meldebestätigung erhalten Sie, wenn Sie sich mit einer Haupt- oder Nebenwohnung bei der für diese Wohnung zuständigen Meldebehörde anmelden beziehungsweise eine bisherige Wohnung abmelden. Sie dient dem Nachweis der An- oder Abmeldung.


Zuständigkeit

An Ihre Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung (Bürgerbüro, früher: Einwohnermeldeamt).


Kosten

Keine


Rechtsgrundlage


verwandte Vorgänge


Ansprechpartner

Stadt Itzehoe: Einwohnermeldeamt

Reichenstraße 23
25524 Itzehoe
Tel: 04821 603-356  
E-Mail: meldeamt[at]itzehoe.de
Web: www.itzehoe.de/rathaus/rathaus/rathausorganisation/detail/ordnungsabteilung


Öffnungszeiten:

Mo. 08:30 - 12:00 Uhr
Mo. 14:00 - 16:00 Uhr
Di. 08:30 - 12:00 Uhr
Di. 14:00 - 16:00 Uhr
Do. 08:30 - 12:00 Uhr
Do. 14:00 - 18:00 Uhr
Fr. 08:30 - 12:00 Uhr

Hinweis:

Mittwochs geschlossen. Dienstags und donnerstags ist der Besuch des Einwohnermeldeamtes ohne Termin möglich. Für die andere Tage vereinbaren Sie bitte vorab einen Termin.

Weitere Öffnungszeiten
nur nach Terminvereinbarung.

Zahlungen per EC-Karte oder in bar möglich.

Die Telefonnummern Ihrer Ansprechpartner*innen finden Sie weiter oben.

Alternativ können Sie nachstehend Ihren Termin online buchen.

Eine Übersicht unseres Leistungsspektrums finden Sie unten unter "Mitarbeiter".

Mitarbeiter (Stadt Itzehoe: Einwohnermeldeamt)

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