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Nutzungsänderung von Gebäuden oder Gebäudeteilen

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25524 Itzehoe


Quelle der Inhalte:
Landesportal Schleswig-Holstein

Nutzungsänderungen von baulichen Anlagen bedürfen in der Regel einer Genehmigung. Es gibt aber auch verfahrensfreie Änderungen.


Beschreibung

Eine Nutzungsänderung ist die Änderung der Nutzung einer Anlage.

Nach der Landesbauordnung für das Land Schleswig-Holstein (LBO) wird unterschieden in verfahrensfreie und genehmigungsbedürftige Vorhaben:

  • § 61 LBO - Verfahrensfreie Bauvorhaben, siehe Baugenehmigung (Bauantrag)
  • § 64 LBO - Baugenehmigungsverfahren, siehe Baugenehmigung (Bauantrag),
  • § 63 LBO - Vereinfachtes Baugenehmigungsverfahren, siehe Baugenehmigung (Bauantrag) oder
  • § 62 LBO - Genehmigungsfreistellung.

 


Rechtsgrundlage


verwandte Vorgänge


Ansprechpartner

Stadt Itzehoe: Bauaufsicht

Reichenstraße 23
25524 Itzehoe

Web: www.itzehoe.de/rathaus/rathaus/rathausorganisation/detail/abteilung-bauaufsicht


Öffnungszeiten:

Mo. 08:30 - 12:00 Uhr
Di. 08:30 - 12:00 Uhr
Di. 14:00 - 16:00 Uhr
Do. 08:30 - 12:00 Uhr
Do. 14:00 - 18:00 Uhr
Fr. 08:30 - 12:00 Uhr

Hinweis:

Mittwochs geschlossen.

Weitere Termine nur nach Vereinbarung.

Mitarbeiter (Stadt Itzehoe: Bauaufsicht)

MitarbeiterIn Icon Vcard

Tel: 04821 603-280 / 04821 603-360 / 04821 603-319  
E-Mail: bauaufsicht[at]itzehoe.de


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