Reisegewerbe: Verbotene Tätigkeiten - Ausnahme
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Reisegewerbe: Verbotene Tätigkeiten - Ausnahme
Reisegewerbetreibende können bei der zuständigen Stelle Ausnahmen von den im Reisegewerbe verbotenen Tätigkeiten beantragen.
Beschreibung
Im Reisegewerbe sind verschiedene, in der Gewerbeordnung (GewO) festgelegte Tätigkeiten verboten. Diese Verbote dienen dem Verbraucherschutz und der Vermeidung strafbarer Handlungen. Zu ihnen gehören zum Beispiel:
- der Vertrieb von Giften und gifthaltigen Waren, elektromedizinischen Geräten, Wertpapieren,
- das Anbieten (Feilbieten) und der Ankauf von Edelsteinen, Edelmetallen und edelmetallhaltigen Legierungen (zugelassen sind Silberschmuck bis zu einem Verkaufspreis von 40 Euro und Waren mit Silberauflagen) oder
- die Vermittlung von Darlehen.
Wenn keine Gefährdung der Allgemeinheit, der öffentlichen Sicherheit oder der öffentlichen Ordnung zu befürchten ist, können Ausnahmen von den Beschränkungen zugelassen werden.
Zuständigkeit
An die zuständige Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung (Ordnungsamt), in deren Bezirk Sie Ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben.
Fristen
Die Ausnahmezulassung durch die örtliche Behörde ist mit dem Vorbehalt des Widerrufs und für einen Zeitraum bis zu fünf Jahren möglich, wenn sich aus der Person des Antragstellers oder aus sonstigen Umständen keine Bedenken ergeben.
Kosten
Die Gebühr beträgt derzeit 60,00 Euro gemäß Landesverordnung über Verwaltungsgebühren.
erforderliche Unterlagen
- Personalausweis oder Reisepass,
- gegebenenfalls Handelsregsiter-, Vereinsregister- oder Genossenschaftsregister-Auszug,
- gegebenenfalls Führungszeugnis/ Auszug aus dem Gewerbezentralregister,
- gegebenenfalls Handwerkskarte,
- gegebenenfalls Nachweise der Schaustellerhaftpflichtversicherung.
Rechtsgrundlage
verwandte Vorgänge
- Anzeige von Trinkwasseranlagen und Hausbrunnen
- Aufenthaltserlaubnis zur Beschäftigung als Fachkraft mit akademischer Ausbildung beantragen
- Explosionsgefährliche Stoffe: Anzeige möglicher neuer Stoffe
- Hunde: Erlaubnis zur gewerbsmäßigen Hundehaltung
- Wirtschaftsakteur von Medizinprodukten und/oder In-vitro-Diagnostika registrieren
Formulare
Ansprechpartner
Einheitlicher Ansprechpartner Schleswig-Holstein
Deliusstraße 10
24114 Kiel
Tel:
+49 431 530550-0
|
Fax:
+49 431 530550-99
E-Mail:
info[at]ea-sh.de
Web:
www.ea-sh.de
Öffnungszeiten:
Mo. - Fr. 08:00 Uhr bis 10:00 Uhr
Stadt Itzehoe: Ordnungsabteilung
Reichenstraße 23
25524 Itzehoe
E-Mail:
ordnungsamt[at]itzehoe.de
Web:
www.itzehoe.de/rathaus/rathaus/rathausorganisation/detail/ordnungsabteilung
Öffnungszeiten:
Mo. 08:30 - 12:00 Uhr
Mo. 14:00 - 16:00 Uhr
Di. 08:30 - 12:00 Uhr
Di. 14:00 - 16:00 Uhr
Do. 08:30 - 12:00 Uhr
Do. 14:00 - 18:00 Uhr
Fr. 08:30 - 12:00 Uhr
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