Sondernutzungserlaubnis für Außenwerbung im öffentlichen Raum außerhalb von Ortschaften beantragen
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Sondernutzungserlaubnis für Außenwerbung im öffentlichen Raum außerhalb von Ortschaften beantragen
Wer Außenwerbung im öffentlichen Straßenraum anbringen oder aufstellen möchte, benötigt eine Sondernutzungserlaubnis.
Beschreibung
Plakatierungen dienen unter anderem der Veranstaltungswerbung. Das kulturelle Leben in Schleswig-Holstein zeichnet sich durch eine vielfältige Veranstaltungskultur aus. Konzerte, Lesungen, Ausstellungen oder Aufführungen sind in Schleswig-Holstein Teil der kulturellen Vielfalt.
Das Anbringen von Plakaten oder das Aufstellen von Vitrinen, Aufstellern, Flyern im öffentlichen Straßenraum außerhalb von Ortsdurchfahrten ist genehmigungspflichtig (Sondernutzungserlaubnis). Die Erlaubnis wird jeweils einzelfallbezogen für spezielle Standorte erteilt. Außerhalb dieser zugelassenen Werbeflächen darf nicht plakatiert werden.
Zuständigkeit
Landesbetrieb Straßenbau und Verkehr Schleswig-Holstein
Kosten
Das Anbringen von Plakaten kann gebührenpflichtig sein. Genaue Auskunft hierzu erteilt die zuständige Stelle.
Rechtsgrundlage
§ 8 Bundesfernstraßengesetz (FStrG)
§ 33 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO)
§§ 21 ff. Straßen- und Wegegesetz des Landes Schleswig-Holstein (StrWG)
verwandte Vorgänge
- Anerkennung als Betreuungsverein beantragen
- Gaststättengewerbe (erlaubnisfrei): Untersagung des Betriebes
- Immissionsschutz: Sachverständige nach § 29a Bundes-Immissionsschutzgesetz
- Rote Waffenbesitzkarte für Waffen- oder Munitionssachverständige beantragen
- Sondernutzungserlaubnis zum Anbieten von Waren und Leistungen auf öffentlichen Flächen beantragen
Formulare
Ansprechpartner
Einheitlicher Ansprechpartner Schleswig-Holstein
Deliusstraße 10
24114 Kiel
Tel:
+49 431 530550-0
|
Fax:
+49 431 530550-99
E-Mail:
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Web:
www.ea-sh.de
Öffnungszeiten:
Mo. - Fr. 08:00 Uhr bis 10:00 Uhr