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Sporthalle oder Sportplatz nutzen

Zuständigkeitssuche

Ortsauswahl
25524 Itzehoe


Quelle der Inhalte:
Landesportal Schleswig-Holstein


Beschreibung

Für die Nutzung einer Sporthalle oder eines Sportplatzes benötigen Sie eine Erlaubnis durch die zuständige Behörde.


Zuständigkeit

An Ihre Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung.


Kosten

Für die Nutzung können Gebühren entstehen. Auskunft hierüber erhalten Sie bei der dafür zuständigen Behörde.


Weitere Informationen

Anträge können formlos gestellt werden.


verwandte Vorgänge


Ansprechpartner

Stadt Itzehoe: Abteilung Sport und Kultur

Reichenstraße 23
25524 Itzehoe

E-Mail: Abteilung_Sport_und_Kultur[at]itzehoe.de
Web: www.itzehoe.de/rathaus/rathaus/rathausorganisation/detail/abteilung-sport-und-kultur


Öffnungszeiten:

Mo. 08:30 - 12:00 Uhr
Di. 08:30 - 12:00 Uhr
Do. 08:30 - 12:00 Uhr
Do. 14:00 - 18:00 Uhr
Fr. 08:30 - 12:00 Uhr

Hinweis:

Mittwochs geschlossen.

Weitere Termine nur nach Vereinbarung.

Mitarbeiter (Stadt Itzehoe: Abteilung Sport und Kultur)

Frau 420.03 Posniak Icon Vcard

Tel: 04821 603-256  
E-Mail: sonja.posniak[at]itzehoe.de


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