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Straßenbeleuchtung

Zuständigkeitssuche

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25524 Itzehoe


Quelle der Inhalte:
Landesportal Schleswig-Holstein

Straßenbeleuchtungsanlagen gehören zur kommunalen Daseinsvorsorge. Die Zuständigkeit liegt bei der jeweiligen Gemeinde, dem Amt oder der Stadt.


Beschreibung

Die Straßenbeleuchtungsanlagen gehören zur kommunalen Daseinsvorsorge und dienen dem allgemeinen Sicherheitsbedürfnis, unabhängig vom Straßenverkehr oder dem Straßenzustand. Sie haben die Aufgabe, den Verkehr zu sichern (Gefahrenabwehr) sowie der Förderung der örtlichen Gemeinschaft zu dienen.

Straßenbeleuchtungsanlagen sind weder Bestandteil der Verkehrssicherungspflicht (Straßenbaulast) noch gehören sie zu den öffentlichen Straßen.


Zuständigkeit

An die Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung, in deren/dessen Bezirk sich die Straßenbeleuchtungsanlagen befinden.


Rechtsgrundlage

§§ 2, 10 Straßen- und Wegegesetz des Landes Schleswig-Holstein (StrWG).

StrWG


Weitere Informationen

Die Investitionsbank Schleswig-Holstein bietet Beratung im Bereich der Energie-Optimierungsmöglichkeiten unter anderem bei Straßenbeleuchtung und Lichtsignalanlagen.


verwandte Vorgänge


Ansprechpartner

Stadt Itzehoe: Tiefbau und Grundstücksverwaltung

Reichenstraße 23
25524 Itzehoe

Web: www.itzehoe.de/rathaus/rathaus/rathausorganisation/detail/abteilung-tiefbau-und-grundstuecksverwaltung


Öffnungszeiten:

Mo. 08:30 - 12:00 Uhr
Mo. 14:00 - 16:00 Uhr
Di. 08:30 - 12:00 Uhr
Di. 14:00 - 16:00 Uhr
Do. 08:30 - 12:00 Uhr
Do. 14:00 - 18:00 Uhr
Fr. 08:30 - 12:00 Uhr

Hinweis:

Mittwochs geschlossen.

Weitere Termine nur nach Vereinbarung.

Mitarbeiter (Stadt Itzehoe: Tiefbau und Grundstücksverwaltung)

MitarbeiterIn Icon Vcard

Tel: 04821 603-345  
E-Mail: susanne.pensky[at]itzehoe.de


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