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Winterdienst

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25524 Itzehoe


Quelle der Inhalte:
Landesportal Schleswig-Holstein

Der Winterdienst hat grundsätzlich sicherzustellen, dass auch bei Glätte und Schnee die Straßen, Radwege und Gehwege sicher befahrbar / begehbar sind.


Beschreibung

Der Winterdienst hat im Rahmen seiner Leistungsfähigkeit sicherzustellen, dass bei Glätte und Schnee durch Streuen und Räumen die Straßen, Radwege und Gehwege auch weiterhin sicher befahrbar beziehungsweise begehbar sind.


Zuständigkeit

An Ihre Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung.

Die Räum- und Streupflicht kann durch Satzung der Gemeinden, Ämter oder Städte auf die Anwohner/innen übertragen werden.


Rechtsgrundlage

  • § 3 Bundesfernstraßengesetz (FStrG),
  • §§ 10, 45 Straßen- und Wegegesetz des Landes Schleswig-Holstein (StrWG).

§ 3 FStrG

StrWG


verwandte Vorgänge


Ansprechpartner

Kommunalservice

Gasstraße 16
25524 Itzehoe
Tel: 04821 774-302  
E-Mail: bauhof[at]kommunalservice-itzehoe.de
Web: kommunalservice-itzehoe.de/bauhof


Öffnungszeiten:

Mo - Do. 07:30 - 12:00 Uhr
Mo - Do. 13:00 - 16:00 Uhr
Fr. 7:30 - 12:00 Uh

Hinweis:

Rufbereitschaft zur Gefahrenabwehr:

Außerhalb der Dienstzeiten telefonisch rund um die Uhr:

Telefon: 774-206


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