Wohnsitz Abmeldung
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Wohnsitz Abmeldung
Sofern Sie aus Ihrer Wohnung ausziehen und keinen neue Wohnung in Deutschland beziehen, dann müssen Sie sich bei Ihrem zuständigen Einwohnermeldeamt abmelden.
Beschreibung
Wenn Sie aus einer Wohnung ausziehen und keine andere Wohnung im Inland beziehen, müssen Sie sich abmelden.
Wichtigste Fälle sind der Wegzug ins Ausland oder die Abmeldung einer Nebenwohnung.
Ziehen Sie innerhalb Deutschlands um, müssen Sie sich nicht abmelden. Es genügt, wenn Sie sich bei Ihrer neuen Gemeinde anmelden.
Kurztext
Wenn Sie aus einer Wohnung ausziehen und keine andere Wohnung im Inland beziehen, müssen Sie sich abmelden.
Zuständigkeit
die Meldebehörde der Gemeinde oder Stadt des bisherigen Wohnortes
Zuständige Stelle
die Meldebehörde der Gemeinde oder Stadt des bisherigen Wohnortes
Fristen
Bei Personen unter 16 Jahren ist darauf zu achten, dass diese von den Personen abzumelden sind, aus deren Wohnung sie ausziehen.
Welche Fristen muss ich beachten?
Sie haben sich innerhalb von zwei Wochen nach Auszug aus der Wohnung bei der Meldebehörde abzumelden. Sie können die Abmeldung bereits in der Woche vor Auszug aus der Wohnung vornehmen.
erforderliche Unterlagen
Bestätigung des Wohnungsgebers
Rechtsgrundlage
§ 17 Absatz 2 Bundesmeldegesetz (BMG)
§ 21 Absatz 4 Bundesmeldegesetz (BMG)
verwandte Vorgänge
- Ausführungsgenehmigung für Fliegende Bauten beantragen
- Auskunft aus dem Altlasten- oder Bodenschutzkataster beantragen
- Erklärung zur Zweitwohnungssteuer abgeben
- Erstellung eines Verkehrswertgutachtens über den Wert eines Grundstücks oder dem Recht an einem Grundstück beantragen
- Sondernutzung von öffentlichem Raum für Arbeits- und Baustellen beantragen
Ansprechpartner
Stadt Itzehoe: Einwohnermeldeamt
Reichenstraße 23
25524 Itzehoe
Tel:
04821 603-356
E-Mail:
meldeamt[at]itzehoe.de
Web:
www.itzehoe.de/rathaus/rathaus/rathausorganisation/detail/ordnungsabteilung
Öffnungszeiten:
Mo. 08:30 - 12:00 Uhr
Mo. 14:00 - 16:00 Uhr
Di. 08:30 - 12:00 Uhr
Di. 14:00 - 16:00 Uhr
Do. 08:30 - 12:00 Uhr
Do. 14:00 - 18:00 Uhr
Fr. 08:30 - 12:00 Uhr
Hinweis:
Mittwochs geschlossen. Dienstags und donnerstags ist der Besuch des Einwohnermeldeamtes ohne Termin möglich. Für die andere Tage vereinbaren Sie bitte vorab einen Termin.
Weitere Öffnungszeiten
nur nach Terminvereinbarung.
Zahlungen per EC-Karte oder in bar möglich.
Die Telefonnummern Ihrer Ansprechpartner*innen finden Sie weiter oben.
Alternativ können Sie nachstehend Ihren Termin online buchen.
Eine Übersicht unseres Leistungsspektrums finden Sie unten unter "Mitarbeiter".
Mitarbeiter (Stadt Itzehoe: Einwohnermeldeamt)
Tel:
04821 603-353
E-Mail:
Meldeamt[at]itzehoe.de
Mitarbeiter (Stadt Itzehoe: Einwohnermeldeamt)
Tel:
04821 603-253
E-Mail:
Meldeamt[at]itzehoe.de
Mitarbeiter (Stadt Itzehoe: Einwohnermeldeamt)
Mitarbeiter (Stadt Itzehoe: Einwohnermeldeamt)
Tel:
04821 603-358
E-Mail:
Meldeamt[at]itzehoe.de
Mitarbeiter (Stadt Itzehoe: Einwohnermeldeamt)
Tel:
04821 603-356
E-Mail:
Meldeamt[at]itzehoe.de
Mitarbeiter (Stadt Itzehoe: Einwohnermeldeamt)
Tel:
04821 603-238
E-Mail:
Meldeamt[at]itzehoe.de
Mitarbeiter (Stadt Itzehoe: Einwohnermeldeamt)
Tel:
04821 603-353
E-Mail:
Meldeamt[at]itzehoe.de