Abwasser: Betrieb von Anlagen - Genehmigung
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Abwasser: Betrieb von Anlagen - Genehmigung
Für den Betrieb einer Abwasseranlage benötigen Sie zusätzlich eine wasserrechtliche Anlagengenehmigung.
Beschreibung
Für den Betrieb einer Abwasseranlage benötigen Sie je nach Größe und Art der Anlage unter Umständen - zusätzlich zur wasserrechtlichen Einleitungserlaubnis oder Indirekteinleitergenehmigung in die öffentliche Kanalisation - eine wasserrechtliche Anlagengenehmigung. Beide Zulassungen sollten gleichzeitig beantragt werden.
Zuständigkeit
An den Kreis oder die kreisfreie Stadt (Untere Wasserbehörden).
Kosten
Es fallen Gebühren gemäß Gebührenordnung an. Genaue Auskünfte hierzu erteilt die zuständige Stelle.
erforderliche Unterlagen
Auskünfte darüber, welche Unterlagen vorzulegen sind, erteilt die zuständige Stelle.
Rechtsgrundlage
§ 60 Absatz 3 Wasserhaushaltsgesetz (WHG)
§ 34 Wassergesetz des Landes Schleswig-Holstein (Landeswassergesetz)
verwandte Vorgänge
- Anerkennung als Markscheiderin oder Markscheider beantragen
- Bauprodukte: Herstellung von nicht geregelten Bauprodukten - Erlaubnis
- Bescheinigung über die Herstellerqualifikation zum Schweißen von Stahlbauten
- Energieversorgung: Geschlossene Verteilernetze (Objektnetz / Industrie- oder Werknetze) - Genehmigung
- Genehmigung zur Einfuhr von Tieren und Waren aus anderen EU-Staaten beantragen
Ansprechpartner
Kreis Steinburg - IV12 Wasser und Boden
Viktoriastraße 16-18
25524 Itzehoe
E-Mail:
wasserbehoerde[at]steinburg.de
Web:
www.steinburg.de/kreisverwaltung/informationen-der-fachaemter/amt-fuer-umweltschutz/wasser-und-boden.html
Öffnungszeiten:
Montag 08:00 - 12:00 Uhr
Dienstag 08:00 - 12:00 Uhr
Mittwoch 08:00 - 12:00 Uhr, 14:30 - 15:45 Uhr
Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr
Freitag 08:00 - 12:00 Uhr