Zur Navigation springen Zum Inhalt springen

Adresse auf Personalausweis ändern lassen

Zuständigkeitssuche

Ortsauswahl
25548 Kellinghusen


Quelle der Inhalte:
Landesportal Schleswig-Holstein

Wenn sich Ihre Adresse ändert, müssen Sie die neue Adresse auf Ihrem Personalausweis eintragen lassen.


Beschreibung

Wenn sich Ihre Adresse zum Beispiel nach einem Umzug geändert hat, müssen Sie Ihre neue Adresse auf Ihrem Personalausweis eintragen und im Chip ändern lassen. Dafür wird ein Adressaufkleber mit Ihrer neuen Adresse auf Ihren Personalausweis geklebt.

Auch wenn Sie ins Ausland ziehen, keine Adresse mehr in Deutschland haben und die Adresse im Ausland noch nicht feststeht, muss Ihr Personalausweis geändert werden. Auf dem Adressaufkleber steht dann, dass Sie keine Anschrift mehr in Deutschland haben.

Kurztext

  • Personalausweis Änderung wegen Adressänderung
  • Adressänderung muss im Personalausweis eingetragen werden
  • Änderung muss unverzüglich erfolgen
  • neue Adresse wird mit Adressaufkleber auf das Datenfeld „Anschrift“ angebracht und im Chip geändert
  • Änderung kann online erfolgen, wenn die Kommune eine elektronische Wohnsitzanmeldung anbietet, oder muss persönlich beim Bürgeramt am neuen Wohnort erfolgen.
  • zuständig: Bürgeramt am neuen Wohnort

 


Zuständigkeit

An Ihre Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung (Bürgerbüro, früher: Einwohnermeldeamt).


Fristen

Wenn Sie die Adressänderung persönlich beantragen:

  • Sie nutzen die digitale Leistung der elektronischen Wohnsitzanmeldung oder
  • Sie melden sich persönlich bei dem Bürgeramt am neuen Wohnort.

    • Sie legen Ihren gültigen Personalausweis und Ihre Meldebestätigung vor.
    • Das Bürgeramt am neuen Wohnort ändert die Adresse im Chip Ihres Personalausweises und klebt einen Adressaufkleber mit Ihrer neuen Adresse auf Ihren Personalausweis.

Sie können eine andere Person schriftlich bevollmächtigen, die Adressänderung im Personalausweis beim Bürgeramt am neuen Wohnort für Sie vorzunehmen.

Voraussetzungen

  • Ihr Personalausweis ist gültig.
  • Sie haben sich mit Ihrer neuen Adresse bereits bei Ihrer zuständigen Meldebehörde angemeldet.

Welche Fristen muss ich beachten?

Sie müssen Ihre neue Adresse in Ihrem Personalausweis unverzüglich nach Umzug ändern lassen.


Kosten

Es fallen keine Kosten an.


erforderliche Unterlagen

  • gültiger Personalausweis
  • aktuelle Meldebestätigung

 


Rechtsgrundlage


verwandte Vorgänge


Ansprechpartner

Amt Kellinghusen - Einwohnermeldeamt

Hauptstraße 14
25548 Kellinghusen
Tel: +49 4822 39-0   |   Fax: +49 4822 397099
E-Mail: info[at]amt-kellinghusen.de
Web: www.amt-kellinghusen.de


Öffnungszeiten:

Montags nur Onlinetermine

Dienstag und Mittwoch 08:00 bis 12:00 Uhr

Dienstag 14:00 bis 18:00 Uhr

Freitag 08:00 bis 11:00 Uhr

Mitarbeiter (Amt Kellinghusen - Einwohnermeldeamt)

Frau Tanja Borchardt Icon Vcard

Tel: 04822 39418   |   Fax: 04822 3970418
E-Mail: Tanja.Borchardt[at]amt-kellinghusen.de
|   Zimmer: 5  

Mitarbeiter (Amt Kellinghusen - Einwohnermeldeamt)

Frau Dorit Hinrichsen Icon Vcard

Tel: 04822 39147   |   Fax: 04822 3970147
E-Mail: Dorit.Hinrichsen[at]Amt-Kellinghusen.de
|   Zimmer: 28  

Mitarbeiter (Amt Kellinghusen - Einwohnermeldeamt)

Frau Madlen Nehring Icon Vcard

Tel: 04822 39146   |   Fax: 04822 3970146
E-Mail: Madlen.Lorenz[at]amt-kellinghusen.de
|   Zimmer: 27  

Mitarbeiter (Amt Kellinghusen - Einwohnermeldeamt)

Frau Silke Pohlmann Icon Vcard

Tel: 04822 39148   |   Fax: 04822 3970148
E-Mail: Silke.Pohlmann[at]amt-kellinghusen.de
|   Zimmer: 29  


Nach oben