Besondere Meldepflicht in Krankenhäusern, Heimen und ähnlichen Einrichtungen Anmeldung
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Besondere Meldepflicht in Krankenhäusern, Heimen und ähnlichen Einrichtungen Anmeldung
Wenn Sie in einem Krankenhaus, einem Heim oder einer ähnlichen Einrichtung aufgenommen werden oder einziehen, müssen Sie sich nur anmelden, sobald der Aufenthalt die Dauer von drei Monaten überschreitet und Sie innerhalb Deutschlands nicht für eine Wohnung angemeldet sind.
Beschreibung
Kurztext
Zuständigkeit
Meldebehörde, in deren Zuständigkeitsbereich die Einrichtung liegt
Fristen
Sie haben sich innerhalb von zwei Wochen anzumelden, sobald Ihr Aufenthalt die Dauer von drei Monaten überschreitet.
erforderliche Unterlagen
- Bestätigung des Wohnungsgebers
Rechtsgrundlage
Weitere Informationen
Können Sie der Meldepflicht nicht persönlich nachkommen, teilt der Leiter der Einrichtung ihre Aufnahme mit. Hierüber werden Sie unterrichtet.
verwandte Vorgänge
Ansprechpartner
Amt Kellinghusen - Einwohnermeldeamt
Hauptstraße 14
25548 Kellinghusen
Tel:
+49 4822 39-0
|
Fax:
+49 4822 397099
E-Mail:
info[at]amt-kellinghusen.de
Web:
www.amt-kellinghusen.de
Öffnungszeiten:
Montags nur Onlinetermine
Dienstag und Mittwoch 08:00 bis 12:00 Uhr
Dienstag 14:00 bis 18:00 Uhr
Freitag 08:00 bis 11:00 Uhr
Mitarbeiter (Amt Kellinghusen - Einwohnermeldeamt)
Tel:
04822 39418
|
Fax:
04822 3970418
E-Mail:
Tanja.Borchardt[at]amt-kellinghusen.de
|
Zimmer:
5
Mitarbeiter (Amt Kellinghusen - Einwohnermeldeamt)
Tel:
04822 39147
|
Fax:
04822 3970147
E-Mail:
Dorit.Hinrichsen[at]Amt-Kellinghusen.de
|
Zimmer:
28
Mitarbeiter (Amt Kellinghusen - Einwohnermeldeamt)
Tel:
04822 39146
|
Fax:
04822 3970146
E-Mail:
Madlen.Lorenz[at]amt-kellinghusen.de
|
Zimmer:
27
Mitarbeiter (Amt Kellinghusen - Einwohnermeldeamt)
Tel:
04822 39148
|
Fax:
04822 3970148
E-Mail:
Silke.Pohlmann[at]amt-kellinghusen.de
|
Zimmer:
29