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Familienpass

Zuständigkeitssuche

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25548 Kellinghusen


Quelle der Inhalte:
Landesportal Schleswig-Holstein

Mit dem Familienpass können Eltern und Kinder vergünstigt Angebote in den Bereichen Kultur, Sport, Wissen, Abenteuer und Natur nutzen.


Beschreibung

Der Familienpass bietet Eltern und ihren Kindern bis zum vollendeten 18. Lebensjahr vergünstigte Angebote in den Bereichen Kultur, Sport, Wissen, Abenteuer und Natur. Auch Lebensgemeinschaften mit Kindern im Haushalt, Pflegefamilien und Adoptivpflegefamilien können den Familienpass nutzen.


Zuständigkeit

An Ihre zuständige Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung.


Kosten

In einigen Gemeinden, Ämtern oder Städten wird eine geringe Gebühr erhoben. Genaue Auskünfte hierzu erteilt die zuständige Stelle.


erforderliche Unterlagen

Einige Kommunen und Ämter verlangen die Vorlage von Personalausweisen der Erwachsenen, Geburtsurkunden der Kinder oder Kinderreisepässen und bei Pflegefamilien die Vorlage von entsprechenden Bescheinigungen des Jugendamtes.
Es wird daher empfohlen, sich vor Antragstellung bei der für Ihren Wohnort zuständigen Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung danach zu erkundigen.


Weitere Informationen

Der Antrag kann formlos gestellt werden.


verwandte Vorgänge


Ansprechpartner

Amt Kellinghusen - Standesamt

Hauptstraße 14
25548 Kellinghusen
Tel: +49 4822 39-0   |   Fax: +49 4822 397099
E-Mail: info[at]amt-kellinghusen.de
Web: www.amt-kellinghusen.de


Öffnungszeiten:

Montags nur Onlinetermine

Dienstag und Mittwoch 08:00 bis 12:00 Uhr

Dienstag 14:00 bis 18:00 Uhr

Freitag 08:00 bis 11:00 Uhr

Mitarbeiter (Amt Kellinghusen - Standesamt)

Frau Nadine Ott Icon Vcard

Tel: 04822 39150   |   Fax: 04822 3970150
E-Mail: Nadine.Ott[at]amt-kellinghusen.de
|   Zimmer: 140  

Mitarbeiter (Amt Kellinghusen - Standesamt)

Frau Claudia Scheinpflug Icon Vcard

Tel: 04822 39151   |   Fax: 04822 3970151
E-Mail: claudia.scheinpflug[at]amt-kellinghusen.de
|   Zimmer: 142  


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