Gaststättenbetrieb: Widerruf der Erlaubnis (Schließungsverfügung)
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Gaststättenbetrieb: Widerruf der Erlaubnis (Schließungsverfügung)
Die Erlaubnis zum Betrieb einer Gaststätte kann unter bestimmten Voraussetzungen, z.B. wenn Auflagen nicht erfüllt werden, widerrufen werden.
Beschreibung
Eine bereits erteilte Erlaubnis zum Betrieb einer Gaststätte kann von der zuständigen Behörde beim Eintreten entsprechender Tatsachen jederzeit widerrufen werden.
Gründe können sein, dass
- die/der Gewerbetreibende oder sein Stellvertretung die Betriebsart, für welche die Erlaubnis erteilt worden ist, unbefugt ändert, andere als die zugelassenen Räume zum Betrieb verwendet oder nicht zugelassene Getränke oder Speisen verabreicht oder sonstige inhaltliche Beschränkungen der Erlaubnis nicht beachtet,
- die/der Gewerbetreibende oder sein Stellvertretung erteilte Auflagen nicht innerhalb einer gesetzten Frist erfüllt,
- die/der Gewerbetreibende seinen Betrieb ohne Erlaubnis durch einen Stellvertreter betreiben lässt,
- die/der Gewerbetreibende oder sein Stellvertretung Personen entgegen einem ergangenen Verbot beschäftigt (nicht zuverlässige Personen),
- der Unterrichtungsnachweis für Personen, die den Geschäftsbetrieb für den Erlaubnisinhaber führen, nicht innerhalb von sechs Monaten nach der Übernahme erbracht wird.
Der Widerruf der Erlaubnis verpflichtet zum Schließen der Gaststätte.
Zuständigkeit
An die zuständige Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung (Ordnungsamt).
Rechtsgrundlage
§ 15 Abs. 2 Gaststättengesetz (GastG)
verwandte Vorgänge
- Eintragung als handwerklicher Kleinunternehmer in das Verzeichnis der örtlich zuständigen Handwerkskammer beantragen
- Erlaubnis als Finanzanlagenvermittler beantragen
- Fischereischein bei Verlust neu ausstellen lassen
- Meisterprüfung in einem zulassungspflichtigen Handwerk anmelden
- TV-Programme bundesweit anbieten: Erlaubnis
Formulare
Ansprechpartner
Amt Kellinghusen - Gewerbeamt
Hauptstraße 14
25548 Kellinghusen
Tel:
+49 4822 39-0
|
Fax:
+49 4822 397099
E-Mail:
info[at]amt-kellinghusen.de
Web:
www.amt-kellinghusen.de
Öffnungszeiten:
Montags nur Onlinetermine
Dienstag und Mittwoch 08:00 bis 12:00 Uhr
Dienstag 14:00 bis 18:00 Uhr
Freitag 08:00 bis 11:00 Uhr
Mitarbeiter (Amt Kellinghusen - Gewerbeamt)
Tel:
04822 39145
|
Fax:
04822 3970145
E-Mail:
Tanja.Hartmann[at]amt-kellinghusen.de
|
Zimmer:
26
Mitarbeiter (Amt Kellinghusen - Gewerbeamt)
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04822 39144
|
Fax:
04822 3970144
E-Mail:
Nicole.Miggitsch[at]amt-kellinghusen.de
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Zimmer:
26
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