Gewerbeanmeldung: Ausländische Gesellschaft
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Gewerbeanmeldung: Ausländische Gesellschaft
Wenn eine ausländische Gesellschaft in Deutschland über eine Zweigniederlassung tätig werden will, muss dies bei der zuständigen Stelle als Gewerbe angemeldet werden.
Beschreibung
Wenn eine ausländische Gesellschaft in der Bundesrepublik Deutschland über eine Zweigniederlassung tätig werden will, muss dies vom vertretungsberechtigten Geschäftsführer beziehungsweise vom geschäftsführenden Gesellschafter bei der zuständigen Stelle als Gewerbe angemeldet werden.
Zuständigkeit
An die Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung (Ordnungsamt), in deren/dessen Bezirk Sie mit der Zweigniederlassung gewerblich tätig werden wollen.
Wichtiger Hinweis:
Für die Gewerbeanmeldung über den Einheitlichen Ansprechpartner Schleswig-Holstein steht Ihnen ein elektronischer Antrag (Antragsassistent) zur Verfügung.
Fristen
Das Gewerbe muss gleichzeitig mit der Aufnahme der Tätigkeit angemeldet werden.
Kosten
Es fallen Gebühren gemäß Anhang der Landesverordnung über Verwaltungsgebühren an. Genaue Auskünfte hierzu erteilt die zuständige Stelle.
erforderliche Unterlagen
Für den Handelsregister-/Genossenschaftsregister-Eintrag beim Amtsgericht: ein notariell beglaubigter Antrag mit folgenden Angaben
- Name, Sitz und Geschäftsgegenstand der Gesellschaft,
- Name, Sitz und Geschäftsgegenstand der Zweigniederlassung,
- das Register, bei dem die Gesellschaft geführt wird, und die Nummer des Registereintrags, sofern das Recht des Staates, in dem die Gesellschaft ihren Sitz hat, eine Registereintragung vorsieht,
- die Rechtsform der Gesellschaft,
- die Personen, die befugt sind, als ständige Vertreter für die Tätigkeit der Zweigniederlassung die Gesellschaft gerichtlich und außergerichtlich zu vertreten, unter Angabe ihrer Befugnisse
- wenn die Gesellschaft nicht dem Recht eines Mitgliedstaates der Europäischen Union oder eines anderen Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum unterliegt, das Recht des Staates, dem die Gesellschaft unterliegt.
Für die Gewerbeanmeldung:
- Personalausweis beziehungsweise Reisepass des Anmeldenden,
- Bei Nicht-EU-Bürgern: Aufenthaltsgenehmigung,
- Auszug aus dem Handelsregister/Genossenschaftsregister,
- Bei erlaubnispflichtigem Gewerbe: Erlaubnis.
Rechtsgrundlage
Weitere Informationen
Wenn Sie in Deutschland mehrere Zweigniederlassungen einer ausländischen Gesellschaft betreiben, benötigen Sie die Handelsregister-Eintragung nur für eine Niederlassung, die als Hauptniederlassung in Deutschland behandelt wird.
Weitere Informationen finden Sie auch auf den Seiten der Industrie- und Handelskammer Schleswig-Holstein (IHK).
verwandte Vorgänge
Formulare
Ansprechpartner
Amt Kellinghusen - Gewerbeamt
Hauptstraße 14
25548 Kellinghusen
Tel:
+49 4822 39-0
|
Fax:
+49 4822 397099
E-Mail:
info[at]amt-kellinghusen.de
Web:
www.amt-kellinghusen.de
Öffnungszeiten:
Montags nur Onlinetermine
Dienstag und Mittwoch 08:00 bis 12:00 Uhr
Dienstag 14:00 bis 18:00 Uhr
Freitag 08:00 bis 11:00 Uhr
Mitarbeiter (Amt Kellinghusen - Gewerbeamt)
Tel:
04822 39145
|
Fax:
04822 3970145
E-Mail:
Tanja.Hartmann[at]amt-kellinghusen.de
|
Zimmer:
26
Mitarbeiter (Amt Kellinghusen - Gewerbeamt)
Tel:
04822 39144
|
Fax:
04822 3970144
E-Mail:
Nicole.Miggitsch[at]amt-kellinghusen.de
|
Zimmer:
26
Einheitlicher Ansprechpartner Schleswig-Holstein
Deliusstraße 10
24114 Kiel
Tel:
+49 431 530550-0
|
Fax:
+49 431 530550-99
E-Mail:
info[at]ea-sh.de
Web:
www.ea-sh.de
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Mo. - Fr. 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Mo. - Do. 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr
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