Handwerkskammer: Mitgliedsbestätigung
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Handwerkskammer: Mitgliedsbestätigung
Eine Mitgliedsbestätigung benötigt, wer als Unternehmer/in im Handwerk öffentliche Aufträge erhalten möchte.
Beschreibung
Wenn Sie als Unternehmer/in im Handwerk öffentliche Aufträge erhalten möchten, müssen Sie eine Mitgliedsbestätigung der Handwerkskammer vorweisen. Diese wird Ihnen auf Antrag ausgestellt.
Zuständigkeit
An die zuständige Handwerkskammer (HWK).
Rechtsgrundlage
Weitere Informationen
Informationen und Beratungsangebote zum Ablauf öffentlicher Ausschreibungen finden Sie auch auf den Internetseiten Auftragsberatungsstelle Schleswig-Holstein e.V. der Industrie- und Handelskammern und Handwerkskammern (ABST).
verwandte Vorgänge
- Bauprodukte / Bauarten: Hersteller und Anwender - Nachweis der Sachkunde und Erfahrung
- Fahrlehrererlaubnis: Befähigungsnachweis aus dem EU-Ausland
- Gaststättenbetrieb: Erteilung von Auflagen (nachträglich)
- Tierversuche: Versuchstiere nicht aus Versuchstierzucht - Genehmigung
- Zulassung für Rechtsanwaltsgesellschaft beantragen
Formulare
Ansprechpartner
Einheitlicher Ansprechpartner Schleswig-Holstein
Deliusstraße 10
24114 Kiel
Tel:
+49 431 530550-0
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Fax:
+49 431 530550-99
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info[at]ea-sh.de
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Öffnungszeiten:
Mo. - Fr. 08:00 Uhr bis 10:00 Uhr
Handwerkskammer Lübeck
Breite Str. 10/12
23552 Lübeck, Hansestadt
Tel:
+49 451 1506-0
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Fax:
+49 451 1506-180
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info[at]hwk-luebeck.de
Web:
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Öffnungszeiten:
Ansprechpartner in den Fachabteilungen
Montag bis Donnerstag: 08.30 bis 15.30 Uhr
Freitag: 08.30 bis 14:00 Uhr
Zentrale
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Freitag: 07.30 bis 15.30 Uhr