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Plakatierungen innerhalb von Ortsdurchfahrten: Genehmigung

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Ortsauswahl
25548 Kellinghusen


Quelle der Inhalte:
Landesportal Schleswig-Holstein

Wer Plakate im öffentlichen Straßenraum anbringen möchte, benötigt eine Genehmigung (Sondernutzungserlaubnis).


Beschreibung

Plakatierungen dienen unter anderem der Veranstaltungswerbung. Das kulturelle Leben in Schleswig-Holstein zeichnet sich durch eine vielfältige Veranstaltungskultur aus. Konzerte, Lesungen, Ausstellungen oder Aufführungen sind in Schleswig-Holstein Teil der kulturellen Vielfalt.

In der Regel bestimmen innerorts Satzungen der jeweiligen Gemeinde/Stadt/des Amtes wie und wo die Plakatierung angebracht werden darf. Zulässige Werbeflächen können sich zum Beispiel an Laternenmasten, Litfaßsäulen, Anschlagtafeln oder Großwerbetafeln befinden. Außerhalb der Ortsdurchfahrten ist das Plakatieren in der Regel nicht zulässig.

Das Anbringen von Plakaten im öffentlichen Straßenraum innerhalb von Ortsdurchfahrten ist genehmigungspflichtig (Sondernutzungserlaubnis). Die Genehmigung wird jeweils einzelfallbezogen für spezielle Standorte erteilt. Außerhalb dieser zugelassenen Werbeflächen darf nicht plakatiert werden.


Zuständigkeit

An die jeweilige Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung, in deren / dessen Bereich die betroffene Ortsdurchfahrt liegt.

Wichtiger Hinweis:

Für die Beantragung der Erteilung einer Sondernutzungserlaubnis für Plakatierungen über den Einheitlichen Ansprechpartner Schleswig-Holstein steht Ihnen ein elektronischer Antrag (Antragsassistent) zur Verfügung.


Kosten

Das Anbringen von Plakaten kann gebührenpflichtig sein. Genaue Auskunft hierzu erteilt die zuständige Stelle.


Rechtsgrundlage


Weitere Informationen

Für Plakatierungen außerhalb von Ortsdurchfahrten ist der Landesbetrieb Straßenbau und Verkehr Schleswig-Holstein zuständig.


verwandte Vorgänge


Formulare


Ansprechpartner

Amt Kellinghusen - Ordnungs- und Standesamt

Hauptstraße 14
25548 Kellinghusen
Tel: +49 4822 39-0   |   Fax: +49 4822 397099
E-Mail: info[at]amt-kellinghusen.de
Web: www.amt-kellinghusen.de


Öffnungszeiten:

Montags nur Onlinetermine

Dienstag und Mittwoch 08:00 bis 12:00 Uhr

Dienstag 14:00 bis 18:00 Uhr

Freitag 08:00 bis 11:00 Uhr

Mitarbeiter (Amt Kellinghusen - Ordnungs- und Standesamt)

Frau Fenja Benz Icon Vcard

Tel: 04822 39140   |   Fax: 04822 3970140
E-Mail: Fenja.Benz[at]amt-kellinghusen.de
|   Zimmer: 145  

Mitarbeiter (Amt Kellinghusen - Ordnungs- und Standesamt)

Frau Annika Björndahl Icon Vcard

Tel: 04822 39149   |   Fax: 04822 3970149
E-Mail: Annika.Bjoerndahl[at]amt-kellinghusen.de
|   Zimmer: 144  


Einheitlicher Ansprechpartner Schleswig-Holstein

Deliusstraße 10
24114 Kiel
Tel: +49 431 530550-0   |   Fax: +49 431 530550-99
E-Mail: info[at]ea-sh.de
Web: www.ea-sh.de


Öffnungszeiten:

Mo. - Fr. 08:00 Uhr bis 10:00 Uhr


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