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Sozialhilfe beantragen

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25548 Kellinghusen


Quelle der Inhalte:
Landesportal Schleswig-Holstein

Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung kann beantragen, wer ihren/seinen notwendigen Lebensunterhalt nicht durch ihre/seine Rente finanzieren kann.


Beschreibung

Wenn Ihr Einkommen (z.B. Rente) und Vermögen im Alter oder bei Erwerbsminderung nicht für die Finanzierung Ihres notwendigen Lebensunterhalts ausreichen, können Sie Leistungen der Grundsicherung in Anspruch nehmen. Dazu müssen Sie einen Antrag stellen.
Die Leistungen umfassen insbesondere den notwendigen Lebensunterhalt einschließlich angemessener Aufwendungen für Unterkunft und Heizung.
Leistungen der Grundsicherung im Alter und Erwerbsminderung können in Anspruch nehmen:

  • Personen, die vor dem 1. Januar 1947 geboren sind, bei Erreichen der Altersgrenze von 65 Jahren.
  • Personen, die nach dem 31. Dezember 1946 geboren sind, bei Erreichen der Altersgrenze von 65 Jahren + x Monate. Für die Personen der Geburtsjahrgänge 1947 bis 1967 gilt hinsichtlich des Erreichens der Altersgrenze eine gesetzliche Stufenregelung.
  • Personen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben und deren dauerhaft vollständige Erwerbsminderung festgestellt wurde.

Sie können den Antrag auf Leistungen der Grundsicherung auch stellen, wenn Sie in einem Heim (stationäre Einrichtung) leben.


Zuständigkeit

Bitte wenden Sie sich an das Sozialamt Ihres Landkreises beziehungsweise Ihrer kreisfreien Stadt.


Fristen

  • Die Leistungen der Grundsicherung beginnen mit der Antragstellung. Für Zeiträume vor dem Antrag gibt es keine Nachzahlungen.
  • Die Grundsicherungsleistung wird regelmäßig für 12 Kalendermonate bewilligt und dann überprüft. Ändern sich im Bewilligungszeitraum die persönlichen oder finanziellen Verhältnisse, sind die Änderungen mitzuteilen.
  • Erhöhte Leistungen werden frühestens vom Ersten des Monats gezahlt, in dem die Änderungsmitteilung erfolgt ist. Deshalb ist es wichtig, Änderungen, wie zum Beispiel eine Mieterhöhung, sofort mitzuteilen.

 


Kosten

Keine


erforderliche Unterlagen

  • Personalausweis,
  • Unterlagen über Ihre derzeitigen Einkünfte (zum Beispiel Bescheid über eine Rentenzahlung, Gehaltsnachweis, Unterhaltszahlungen) und Ihr Vermögen (zum Beispiel Sparverträge).

 


Rechtsgrundlage


Weitere Informationen

Antragsformulare erhalten Sie bei Ihrer Gemeinde-/Amts- oder Stadtverwaltung.

Oder als Download auf den Seiten der Deutschen Rentenversicherung.

Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung

Was sollte ich noch wissen?

Unterhaltsansprüche, die Sie gegenüber Ihren Kindern und Eltern haben, bleiben unberücksichtigt, sofern deren jährliches Gesamteinkommen unter einem Betrag von 100.000 Euro liegt.

Weitere Informationen zur Grundsicherung im Alter erhalten Sie auch auf den Internetseiten des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) und der Deutschen Rentenversicherung.

BMAS - Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung

Deutsche Rentenversicherung - Grundsicherung


verwandte Vorgänge


Ansprechpartner

Amt Kellinghusen - Sozialamt

Hauptstraße 14
25548 Kellinghusen
Tel: +49 4822 39-0   |   Fax: +49 4822 397099
E-Mail: info[at]amt-kellinghusen.de
Web: www.amt-kellinghusen.de


Öffnungszeiten:

Montags nur Onlinetermine

Dienstag und Mittwoch 08:00 bis 12:00 Uhr

Dienstag 14:00 bis 18:00 Uhr

Freitag 08:00 bis 11:00 Uhr

Mitarbeiter (Amt Kellinghusen - Sozialamt)

Frau Susanne Keusch Icon Vcard

Tel: 04822 39180   |   Fax: 04822 3970180
E-Mail: Susanne.Keusch[at]amt-kellinghusen.de
|   Zimmer: 1  

Mitarbeiter (Amt Kellinghusen - Sozialamt)

Frau Maren Rieve Icon Vcard

Tel: 04822 39184   |   Fax: 04822 3970184
E-Mail: Maren.Rieve[at]amt-kellinghusen.de
|   Zimmer: 23  

Mitarbeiter (Amt Kellinghusen - Sozialamt)

Frau Alexandra Schamp Icon Vcard

Tel: 04822 39181   |   Fax: 04822 3970181
E-Mail: Alexandra.Schamp[at]amt-kellinghusen.de
|   Zimmer: 004  

Mitarbeiter (Amt Kellinghusen - Sozialamt)

Frau Gesa Schröder Icon Vcard

Tel: 04822 39183   |   Fax: 04822 3970183
E-Mail: Gesa.Schroeder[at]amt-kellinghusen.de
|   Zimmer: 22  

Mitarbeiter (Amt Kellinghusen - Sozialamt)

Frau Sabine Schukat Icon Vcard

Tel: 04822 39182   |   Fax: 04822 3970182
E-Mail: Sabine.Schukat[at]amt-kellinghusen.de
|   Zimmer: 21  


II22 Bereich Recht

Beethovenstraße 7
25524 Itzehoe
Tel: +49 4821 690  
E-Mail: sozialamt[at]steinburg.de
Web: www.steinburg.de/kreisverwaltung/informationen-der-fachaemter/sozialamt.html

Postanschrift:

Viktoriastraße 16-18
25524 Itzehoe


Öffnungszeiten:

Montag 08:00 - 12:00 Uhr

Dienstag 08:00 - 12:00 Uhr

Mittwoch 08:00 - 12:00 Uhr, 14:30 - 15:45 Uhr

Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr

Freitag 08:00 - 12:00 Uhr


Kreis Steinburg - II21 Teilhabe, Eingliederung

Beethovenstraße 2
25524 Itzehoe
Tel: +49 4821 690  
E-Mail: sozialamt[at]steinburg.de
Web: www.steinburg.de/kreisverwaltung/informationen-der-fachaemter/sozialamt.html

Postanschrift:

Viktoriastraße 16-18
25524 Itzehoe


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Montag 08:00 - 12:00 Uhr

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Mittwoch 08:00 - 12:00 Uhr, 14:30 - 15:45 Uhr

Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr

Freitag 08:00 - 12:00 Uhr


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