Sozialhilfe: Hilfen zur Gesundheit
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Sozialhilfe: Hilfen zur Gesundheit
Zur Hilfe zur Gesundheit gehören Vorsorgeleistungen, Hilfen bei Krankheit, Hilfen zur Familienplanung oder Hilfen bei Sterilisation.
Beschreibung
Hilfe zur Gesundheit umfasst
- vorbeugende Gesundheitshilfe (Vorsorgeleistungen),
- Hilfe bei Krankheit (Krankenbehandlung, Linderung von Krankheitsbeschwerden),
- Hilfen zur Familienplanung bei Schwangerschaft und Mutterschaft sowie Hilfen bei Sterilisation.
Durch das Gesetz zur Modernisierung der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Modernisierungsgesetz - GMG) sind grundsätzlich alle nicht krankenversicherten Sozialhilfeempfänger leistungsrechtlich den gesetzlich Krankenversicherten mit Wirkung vom 1. Januar 2004 gleichgestellt worden. Sie werden nun wie "Kassenpatienten" behandelt. Alle Sozialhilfeempfänger werden im Rahmen der Belastungsgrenzen nunmehr zu Zuzahlungen herangezogen.
Die übrigen nicht krankenversicherten (kurzfristigen) Sozialhilfeempfänger können weiterhin Hilfen zur Gesundheit erhalten.
Zuständigkeit
Bitte wenden Sie sich an das Sozialamt Ihres Landkreises beziehungsweise Ihrer kreisfreien Stadt.
Rechtsgrundlage
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Ansprechpartner
Kreis Steinburg - II21 Teilhabe, Eingliederung
Beethovenstraße 2
25524 Itzehoe
Tel:
+49 4821 690
E-Mail:
sozialamt[at]steinburg.de
Web:
www.steinburg.de/kreisverwaltung/informationen-der-fachaemter/sozialamt.html
Postanschrift:
Viktoriastraße 16-18
25524
Itzehoe
Öffnungszeiten:
Montag 08:00 - 12:00 Uhr
Dienstag 08:00 - 12:00 Uhr
Mittwoch 08:00 - 12:00 Uhr, 14:30 - 15:45 Uhr
Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr
Freitag 08:00 - 12:00 Uhr