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Sporthalle oder Sportplatz nutzen

Zuständigkeitssuche

Ortsauswahl
25548 Kellinghusen


Quelle der Inhalte:
Landesportal Schleswig-Holstein


Beschreibung

Für die Nutzung einer Sporthalle oder eines Sportplatzes benötigen Sie eine Erlaubnis durch die zuständige Behörde.


Zuständigkeit

An Ihre Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung.


Kosten

Für die Nutzung können Gebühren entstehen. Auskunft hierüber erhalten Sie bei der dafür zuständigen Behörde.


Weitere Informationen

Anträge können formlos gestellt werden.


verwandte Vorgänge


Ansprechpartner

Amt Kellinghusen - Amt für Bildung und Kultur

Hauptstraße 14
25548 Kellinghusen
Tel: +49 4822 39-0   |   Fax: +49 4822 397099
E-Mail: info[at]amt-kellinghusen.de
Web: www.amt-kellinghusen.de


Öffnungszeiten:

Montags nur Onlinetermine

Dienstag und Mittwoch 08:00 bis 12:00 Uhr

Dienstag 14:00 bis 18:00 Uhr

Freitag 08:00 bis 11:00 Uhr

Mitarbeiter (Amt Kellinghusen - Amt für Bildung und Kultur)

Frau Michelle Giesel Icon Vcard

Tel: 04822 39161   |   Fax: 04822 3970161
E-Mail: Michelle.Giesel[at]amt-kellinghusen.de
|   Zimmer: 210  

Mitarbeiter (Amt Kellinghusen - Amt für Bildung und Kultur)

Frau Yvonne Vizi Icon Vcard

Tel: 04822 39166   |   Fax: 04822 3970166
E-Mail: yvonne.vizi[at]amt-kellinghusen.de
|   Zimmer: 211  


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