Sporthalle oder Sportplatz nutzen
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Sporthalle oder Sportplatz nutzen
Beschreibung
Für die Nutzung einer Sporthalle oder eines Sportplatzes benötigen Sie eine Erlaubnis durch die zuständige Behörde.
Zuständigkeit
An Ihre Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung.
Kosten
Für die Nutzung können Gebühren entstehen. Auskunft hierüber erhalten Sie bei der dafür zuständigen Behörde.
Weitere Informationen
Anträge können formlos gestellt werden.
verwandte Vorgänge
Ansprechpartner
Amt Kellinghusen - Amt für Bildung und Kultur
Hauptstraße 14
25548 Kellinghusen
Tel:
+49 4822 39-0
|
Fax:
+49 4822 397099
E-Mail:
info[at]amt-kellinghusen.de
Web:
www.amt-kellinghusen.de
Öffnungszeiten:
Montags nur Onlinetermine
Dienstag und Mittwoch 08:00 bis 12:00 Uhr
Dienstag 14:00 bis 18:00 Uhr
Freitag 08:00 bis 11:00 Uhr
Mitarbeiter (Amt Kellinghusen - Amt für Bildung und Kultur)
Tel:
04822 39161
|
Fax:
04822 3970161
E-Mail:
Michelle.Giesel[at]amt-kellinghusen.de
|
Zimmer:
210
Mitarbeiter (Amt Kellinghusen - Amt für Bildung und Kultur)
Tel:
04822 39166
|
Fax:
04822 3970166
E-Mail:
yvonne.vizi[at]amt-kellinghusen.de
|
Zimmer:
211