Sporthalle, Sportplatz nutzen
Landesportal Schleswig-Holstein
Sporthalle, Sportplatz nutzen
Wer eine Sporthalle oder einen Sportplatz nutzen möchte, benötigt eine Erlaubnis.
Beschreibung
Für die Nutzung einer Sporthalle oder eines Sportplatzes benötigen Sie eine Erlaubnis durch die zuständige Behörde.
Zuständigkeit
An Ihre Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung.
Kosten
Für die Nutzung können Gebühren entstehen. Auskunft hierüber erhalten Sie bei der dafür zuständigen Behörde.
Weitere Informationen
Anträge können formlos gestellt werden.
verwandte Vorgänge
Ansprechpartner
Amt Kellinghusen - Amt für Bildung und Kultur
Hauptstraße 14
25548 Kellinghusen
Tel:
+49 4822 39-0
|
Fax:
+49 4822 397099
E-Mail:
info[at]amt-kellinghusen.de
Web:
www.amt-kellinghusen.de
Öffnungszeiten:
Montags nur Onlinetermine
Dienstag und Mittwoch 08:00 bis 12:00 Uhr
Dienstag 14:00 bis 18:00 Uhr
Freitag 08:00 bis 11:00 Uhr
Mitarbeiter (Amt Kellinghusen - Amt für Bildung und Kultur)
Tel:
04822 39161
|
Fax:
04822 3970161
E-Mail:
Michelle.Giesel[at]amt-kellinghusen.de
|
Zimmer:
210
Mitarbeiter (Amt Kellinghusen - Amt für Bildung und Kultur)
Tel:
04822 39166
|
Fax:
04822 3970166
E-Mail:
yvonne.vizi[at]amt-kellinghusen.de
|
Zimmer:
211