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Sporthalle, Sportplatz nutzen

Zuständigkeitssuche

Ortsauswahl
25548 Kellinghusen


Quelle der Inhalte:
Landesportal Schleswig-Holstein

Wer eine Sporthalle oder einen Sportplatz nutzen möchte, benötigt eine Erlaubnis.


Beschreibung

Für die Nutzung einer Sporthalle oder eines Sportplatzes benötigen Sie eine Erlaubnis durch die zuständige Behörde.


Zuständigkeit

An Ihre Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung.


Kosten

Für die Nutzung können Gebühren entstehen. Auskunft hierüber erhalten Sie bei der dafür zuständigen Behörde.


Weitere Informationen

Anträge können formlos gestellt werden.


verwandte Vorgänge


Ansprechpartner

Amt Kellinghusen - Amt für Bildung und Kultur

Hauptstraße 14
25548 Kellinghusen
Tel: +49 4822 39-0   |   Fax: +49 4822 397099
E-Mail: info[at]amt-kellinghusen.de
Web: www.amt-kellinghusen.de


Öffnungszeiten:

Montags nur Onlinetermine

Dienstag und Mittwoch 08:00 bis 12:00 Uhr

Dienstag 14:00 bis 18:00 Uhr

Freitag 08:00 bis 11:00 Uhr

Mitarbeiter (Amt Kellinghusen - Amt für Bildung und Kultur)

Frau Michelle Giesel Icon Vcard

Tel: 04822 39161   |   Fax: 04822 3970161
E-Mail: Michelle.Giesel[at]amt-kellinghusen.de
|   Zimmer: 210  

Mitarbeiter (Amt Kellinghusen - Amt für Bildung und Kultur)

Frau Yvonne Vizi Icon Vcard

Tel: 04822 39166   |   Fax: 04822 3970166
E-Mail: yvonne.vizi[at]amt-kellinghusen.de
|   Zimmer: 211  


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