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Wahlen

Zuständigkeitssuche

Ortsauswahl
25548 Kellinghusen


Quelle der Inhalte:
Landesportal Schleswig-Holstein

Wahlen werden durch die Verwaltungen der Gemeinden, Städte und Kreise organisiert.


Beschreibung

Ansprechpartner für das Thema Wahlen sind die Verwaltungen der Gemeinden, Städte und Kreise. Mit der zugesandten Wahlbenachrichtigung können Sie persönlich Ihre Stimme in dem Ihnen dort zugewiesenen Wahlraum am Wahltag abgeben.

Alternativ können Sie per Briefwahl wählen. In diesem Fall müssen Sie einen Wahlschein beantragen. Den Antrag stellen Sie bei der auf der Wahlbenachrichtigung angegebenen Stelle.

Eine andere Person kann mit Ihrer schriftlichen Bevollmächtigung den Antrag auf Ausstellung eines Wahlscheines für Sie stellen beziehungsweise unter bestimmten Voraussetzungen Ihre Wahlunterlagen in Empfang nehmen.


Zuständigkeit

An die Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung (Gemeindebehörde).


Fristen

Die Wahlbenachrichtigung sollte den Wahlberechtigten bis zum 21. Tag vor der Wahl zugegangen sein. Sollten Sie versehentlich keine Benachrichtigung erhalten haben, wenden Sie sich bitte an Ihre Gemeindebehörde (Rathaus, Amtsverwaltung). Das Wählerverzeichnis steht vom 20.-16. Tag vor der Wahl zur Einsichtnahme in Ihrer Verwaltung bereit.

 

 

Sofern Sie im Wählerverzeichnis eingetragen sind, können Sie auch ohne Wahlbenachrichtigung wählen beziehungsweise Briefwahl beantragen. Den Briefwahlantrag können Sie schriftlich (z.B. mit dem Wahlscheinantrag auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung), per E-Mail oder persönlich vor Ort beantragen. Viele Gemeindebehörden halten auf ihrer Internetpräsenz auch ein Antragsformular zum direkten Ausfüllen bereit. Wenn Sie Ihre Briefwahlunterlagen persönlich abholen, können Sie auch gleich vor Ort wählen. Bitte geben Sie Ihren vollständigen Namen, Ihre Anschrift und Ihr Geburtsdatum sowie – sofern bekannt – Ihre Nummer im Wählerverzeichnis an. Sofern Sie die Unterlagen nicht an Ihre Wohnanschrift gesendet bekommen möchten, nennen Sie bitte auch die abweichende Anschrift (z.B. Urlaubsadresse).

 


Rechtsgrundlage

Europawahlordnung (EuWO)

Bundeswahlordnung (BWO)


Weitere Informationen


verwandte Vorgänge


Ansprechpartner

Amt Kellinghusen - Hauptamt

Hauptstraße 14
25548 Kellinghusen
Tel: 04822 39-110   |   Fax: +49 4822 397099
E-Mail: info[at]amt-kellinghusen.de
Web: www.amt-kellinghusen.de


Öffnungszeiten:

Montags nur Onlinetermine

Dienstag und Mittwoch 08:00 bis 12:00 Uhr

Dienstag 14:00 bis 18:00 Uhr

Freitag 08:00 bis 11:00 Uhr

Mitarbeiter (Amt Kellinghusen - Hauptamt)

Frau Kathleen Bubel Icon Vcard


|   Zimmer: 250  

Mitarbeiter (Amt Kellinghusen - Hauptamt)

Frau Simone Naucke Icon Vcard

Tel: 04822 39111   |   Fax: 04822 3970111
E-Mail: Simone.Naucke[at]amt-kellinghusen.de
|   Zimmer: 249  

Mitarbeiter (Amt Kellinghusen - Hauptamt)

Frau Lena Schwager Icon Vcard

Tel: 04822 39-113   |   Fax: 04822 3970-113
E-Mail: lena.schwager[at]amt-kellinghusen.de
|   Zimmer: 247  


Kreis Steinburg - II31 Kommunal- und Standesamtsaufsicht, Wahlen

Bahnhofstraße 9
25524 Itzehoe
Tel: +49 4821 69224   |   Fax: +49 4821 699224
E-Mail: kommunalaufsicht[at]steinburg.de
Web: www.steinburg.de/kreisverwaltung/informationen-der-fachaemter/amt-fuer-kommunalaufsicht-schulen-und-kultur.html

Postanschrift:

Viktoriastraße 16-18
25524 Itzehoe


Öffnungszeiten:

Montag 08:00 - 12:00 Uhr

Dienstag 08:00 - 12:00 Uhr

Mittwoch 08:00 - 12:00 Uhr, 14:30 - 15:45 Uhr

Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr

Freitag 08:00 - 12:00 Uhr


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