Wohnsitz Abmeldung
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Wohnsitz Abmeldung
Wenn Sie aus einer Wohnung ausziehen und keine andere Wohnung im Inland beziehen, müssen Sie sich abmelden.
Beschreibung
Wichtigste Fälle sind der Wegzug ins Ausland oder die Abmeldung einer Nebenwohnung.
Ziehen Sie innerhalb Deutschlands um, müssen Sie sich nicht abmelden. Es genügt, wenn Sie sich bei Ihrer neuen Gemeinde anmelden.
Kurztext
Zuständigkeit
die Meldebehörde der Gemeinde oder Stadt des bisherigen Wohnortes
Zuständige Stelle
die Meldebehörde der Gemeinde oder Stadt des bisherigen Wohnortes
Fristen
Bei Personen unter 16 Jahren ist darauf zu achten, dass diese von den Personen abzumelden sind, aus deren Wohnung sie ausziehen.
Welche Fristen muss ich beachten?
Sie haben sich innerhalb von zwei Wochen nach Auszug aus der Wohnung bei der Meldebehörde abzumelden. Sie können die Abmeldung bereits in der Woche vor Auszug aus der Wohnung vornehmen.
erforderliche Unterlagen
Bestätigung des Wohnungsgebers
Rechtsgrundlage
§ 17 Absatz 2 Bundesmeldegesetz (BMG)
§ 21 Absatz 4 Bundesmeldegesetz (BMG)
verwandte Vorgänge
Ansprechpartner
Amt Kellinghusen - Einwohnermeldeamt
Hauptstraße 14
25548 Kellinghusen
Tel:
+49 4822 39-0
|
Fax:
+49 4822 397099
E-Mail:
info[at]amt-kellinghusen.de
Web:
www.amt-kellinghusen.de
Öffnungszeiten:
Montags nur Onlinetermine
Dienstag und Mittwoch 08:00 bis 12:00 Uhr
Dienstag 14:00 bis 18:00 Uhr
Freitag 08:00 bis 11:00 Uhr
Mitarbeiter (Amt Kellinghusen - Einwohnermeldeamt)
Tel:
04822 39418
|
Fax:
04822 3970418
E-Mail:
Tanja.Borchardt[at]amt-kellinghusen.de
|
Zimmer:
5
Mitarbeiter (Amt Kellinghusen - Einwohnermeldeamt)
Tel:
04822 39147
|
Fax:
04822 3970147
E-Mail:
Dorit.Hinrichsen[at]Amt-Kellinghusen.de
|
Zimmer:
28
Mitarbeiter (Amt Kellinghusen - Einwohnermeldeamt)
Tel:
04822 39146
|
Fax:
04822 3970146
E-Mail:
Madlen.Lorenz[at]amt-kellinghusen.de
|
Zimmer:
27
Mitarbeiter (Amt Kellinghusen - Einwohnermeldeamt)
Tel:
04822 39148
|
Fax:
04822 3970148
E-Mail:
Silke.Pohlmann[at]amt-kellinghusen.de
|
Zimmer:
29