Anerkennung als Betreuungsverein beantragen
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Anerkennung als Betreuungsverein beantragen
Wer einen Betreuungsverein betreiben möchte, benötigt in der Regel eine staatliche Anerkennung.
Beschreibung
Wenn Sie einen Betreuungsverein betreiben wollen, dessen Mitarbeiter Menschen aufgrund gerichtlicher Anordnung betreuen und rechtlich vertreten, benötigen Sie eine staatliche Anerkennung.
Ein rechtsfähiger Verein kann als Betreuungsverein anerkannt werden, wenn er gewährleistet, dass er
- eine ausreichende Zahl geeigneter Mitarbeiter hat und diese beaufsichtigen, weiterbilden und gegen Schäden, die diese im Rahmen ihrer Tätigkeit anderen zufügen könnten, angemessen versichern wird,
- sich planmäßig um die Gewinnung ehrenamtlicher Betreuer bemüht, diese in ihre Aufgaben einführt, fortbildet und sie sowie Bevollmächtigte berät,
- planmäßig über Vorsorgevollmachten und Betreuungsverfügungen informiert und
- einen Erfahrungsaustausch zwischen den Mitarbeitern ermöglicht.
Darüber hinaus muss der Verein von Personen geleitet werden, die in keinem Abhängigkeitsverhältnis und in keiner anderen engen Beziehung zu einer Einrichtung stehen, in der durch den Verein oder Mitglieder des Vereins betreute Menschen untergebracht sind.
Die Anerkennung gilt für das jeweilige Land; sie kann auf einzelne Landesteile beschränkt werden. Sie ist widerruflich und kann unter Auflagen erteilt werden.
Zuständigkeit
Kreis oder kreisfreien Stadt
erforderliche Unterlagen
Dem Antrag sind folgende Unterlagen beizufügen:
- Vereinssatzung,
- Versicherungsnachweis,
- Gemeinnützigkeitsbescheinigung,
- Nachweis über Anzahl, Ausbildung und Berufsweg oder sonstige Befähigungen der hauptamtlichen Mitarbeiter/innen.
Rechtsgrundlage
verwandte Vorgänge
Ansprechpartner
Kreis Steinburg - Betreuungsstelle
Poststraße 9
25524 Itzehoe
Tel:
+49 4821 69250
E-Mail:
jugendamt[at]steinburg.de
Web:
www.steinburg.de/kreisverwaltung/informationen-der-fachaemter/amt-fuer-jugend-familie-und-sport/abteilung-jugendhilferecht-unterhaltsvorschuss-beistandschaft-amtsvormundschaft-betreuungsbehoerde.html
Öffnungszeiten:
Montag 08:00 - 12:00 Uhr
Dienstag 08:00 - 12:00 Uhr
Mittwoch 08:00 - 12:00 Uhr, 14:30 - 15:45 Uhr
Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr
Freitag 08:00 - 12:00 Uhr