Antrag auf Bestellung eines Betreuers stellen
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Antrag auf Bestellung eines Betreuers stellen
Wer als Berufsbetreuerin / Berufsbetreuer tätig werden möchte, muss sich bei der Betreuungsbehörde melden.
Beschreibung
Wenn Sie als Berufsbetreuerin oder Berufsbetreuer tätig werden möchten, müssen Sie sich bei der örtlichen Betreuungsbehörde melden. Die örtlichen Betreuungsbehörden sprechen gegenüber den Betreuungsgerichten in vielen Bertreuungsverfahren Empfehlungen aus, wer als Berufsbetreuerin oder Berufsbetreuer bestellt werden sollte.
Bevor Sie erstmals im Bezirk eines Vormundschaftsgerichts zur Berufsbetreuerin oder zum Berufsbetreuer bestellt werden können, müssen Sie der zuständigen Behörde ein Führungszeugnis sowie eine Auskunft aus dem Schuldnerverzeichnis vorlegen und sich über Zahl und Umfang der von Ihnen berufsmäßig geführten Betreuungen erklären. Zum Teil werden auch Nachweise über eine etwaige fachliche Ausbildung verlangt. Einige Betreuungsbehörden laden künftige Berufsbetreuerinnen oder Betrufsbetreuer darüber hinaus zu einem persönlichen Gespräch ein.
Zuständigkeit
An die Kreise oder kreisfreien Städte (Betreuungsbehörde).
erforderliche Unterlagen
- Führungszeugnis,
- Auskunft aus dem Schuldnerverzeichnis,
- Mitteilung über Zahl und Umfang der berufsmäßig geführten Betreuungen.
Da weitere Unterlagen erforderlich sein können, wird empfohlen, sich diesbezüglich vorab mit der zuständigen Behörde in Verbindung zu setzen.
Rechtsgrundlage
verwandte Vorgänge
- Baugenehmigung für die Errichtung einer Anlage beantragen
- Fahrschule: Zweigstellenerlaubnis
- Gewerbeanmeldung: Ausländische Gesellschaft
- Rote Waffenbesitzkarte für Waffen- oder Munitionssachverständige beantragen
- Sondernutzungserlaubnis auf öffentlichen Straßen und Plätzen: Unterirdische Sondernutzung
Ansprechpartner
Kreis Steinburg - Betreuungsstelle
Poststraße 9
25524 Itzehoe
Tel:
+49 4821 69250
E-Mail:
jugendamt[at]steinburg.de
Web:
www.steinburg.de/kreisverwaltung/informationen-der-fachaemter/amt-fuer-jugend-familie-und-sport/abteilung-jugendhilferecht-unterhaltsvorschuss-beistandschaft-amtsvormundschaft-betreuungsbehoerde.html
Öffnungszeiten:
Montag 08:00 - 12:00 Uhr
Dienstag 08:00 - 12:00 Uhr
Mittwoch 08:00 - 12:00 Uhr, 14:30 - 15:45 Uhr
Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr
Freitag 08:00 - 12:00 Uhr