Ausländer- und Integrationsbeauftragte Bekanntgabe
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Ausländer- und Integrationsbeauftragte Bekanntgabe
Unabhängige Stelle für die Wahrnehmung der Belange der in Schleswig-Holstein lebenden Flüchtlinge, Asylsuchenden und Zuwanderer.
Beschreibung
Es gibt in Schleswig-Holstein eine übergreifende, unabhängige Stelle für die Wahrnehmung der Belange der in Schleswig-Holstein lebenden Flüchtlinge, Asylsuchenden und Zuwanderinnen und Zuwanderer. Ein Hauptanliegen ist daneben die Förderung der gesellschaftlichen Integration der auf Dauer in Schleswig-Holstein lebenden Ausländerinnen und Ausländer und Aussiedlerinnen und Aussiedler.
Das Angebot des Beauftragten umfasst die
- Vermittlung der Beratung von Einzelpersonen, Familien und Institutionen,
- Durchführung von Aufklärungs- und Öffentlichkeitsarbeit,
- Mitwirkung an Rechtsetzungsverfahren,
- Stellungsnahme zu politischen Konzepten und Programmen,
- Kooperation mit den im Flüchtlings-, Asyl- und Zuwanderungsbereich tätigen Einrichtungen, insbesondere mit Bürgerinitiativen, Vereinen und Verbänden, und auf deren Wunsch die Koordination sowie die Fortentwicklung von Einzelaktivitäten in diesem Bereich Zuwanderung und Flüchtlinge.
Weitere Informationen siehe auch www.landtag.ltsh.de/beauftragte/fb und www.facebook.com/zuwanderungsbeauftragtersh
Zuständigkeit
An die Beauftragte für Flüchtlings-, Asyl- und Zuwanderungsfragen des Landes Schleswig-Holstein bei dem Präsidenten des Schleswig-Holsteinischen Landtages.
Kosten
Keine.
erforderliche Unterlagen
Alle Unterlagen, die das ausländerrechtliche Verfahren betreffen.
Rechtsgrundlage
Gesetz über die Beauftragte oder den Beauftragten für Flüchtlings-, Asyl- und Zuwanderungsfragen (FlüBeauftrG SH).
Weitere Informationen
Die Beauftragte wird nicht tätig, soweit die Härtefallkommission des Landes, die Bürgerbeauftragte für soziale Angelegenheiten oder der Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages oder Schleswig-Holsteinischen Landtages mit der Angelegenheit befasst sind oder in der Vergangenheit befasst waren.
Weitere Informationen finden Sie unter:
Die Beauftragte für Flüchtlings-, Asyl- und Zuwanderungsfragen
verwandte Vorgänge
- Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Erwerbstätigkeit Erteilung zum Zwecke der Beschäftigung bei öffentlichem Interesse
- Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der selbständigen Tätigkeit beantragen
- Aufenthaltserlaubnis zur Ausübung einer Beschäftigung als Beamter bei einem deutschen Dienstherrn beantragen
- Erstaufnahmeeinrichtung in Schleswig-Holstein/Informationen für Ukraineflüchtlinge
- Kommunalaufsicht
Ansprechpartner
Beauftragte für Flüchtlings-, Asyl- und Zuwanderungsfragen des Landes Schleswig-Holstein
Karolinenweg 1
24105 Kiel
Tel:
+49 431 988-1291
|
Fax:
+49 431 988-1293
E-Mail:
fb[at]landtag.ltsh.de