Baugenehmigung für die Errichtung einer Anlage beantragen
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Baugenehmigung für die Errichtung einer Anlage beantragen
Wer einen Camping-, Wochenend- oder Golfplatz errichten, erweitern oder dessen Nutzung ändern möchte, benötigt eine Genehmnigung
Beschreibung
Die Errichtung, Änderung, Erweiterung oder Nutzungsänderung von Camping- und Wochenend- oder Golfplätzen unterliegt dem Baugenehmigungsverfahren nach § 64 der Landesbauordnung für das Land Schleswig-Holstein (LBO).
Die Bauaufsichtsbehörden haben darüber zu wachen, dass die öffentlich-rechtlichen Vorschriften und die aufgrund dieser Vorschriften erlassenen Anordnungen eingehalten werden.
Zuständigkeit
Untere Bauaufsichtsbehörde des Kreises oder der kreisfreien Stadt.
Fristen
Die Baugenehmigung (Camping- und Wochenendplatz- oder Golfplatzgenehmigung) erlischt, wenn innerhalb von drei Jahren nach ihrer Erteilung mit der Ausführung des Vorhabens nicht begonnen oder die Ausführung länger als ein Jahr unterbrochen worden ist. Diese Geltungsdauer kann auf Antrag verlängert werden.
Kosten
Es fallen Gebühren nach den Tarifstellen 11 und 12 der Baugebührenverordnung des Landes Schleswig-Holstein (BauGebVO), Anlage 1, an.
erforderliche Unterlagen
Mit dem Bauantrag sind alle für die Beurteilung des Bauvorhabens und die Bearbeitung des Bauantrages erforderlichen Bauvorlagen entsprechend § 19 der Landesverordnung über Camping- und Wochenendplätze beziehungsweise entsprechend der Bauvorlagenverordnung (BauVorlVO) einzureichen.
Rechtsgrundlage
§ 64 Landesbauordnung für das Land Schleswig-Holstein (LBO)
Landesverordnung über Camping- und Wochenendplätze (Camping- und Wochenendplatzverordnung)
verwandte Vorgänge
Ansprechpartner
Kreis Steinburg - IV22 Bauaufsicht und Brandschutz
Langer Peter 27a
25524 Itzehoe
Tel:
+49 4821 69770
|
Fax:
+49 4821 699356
E-Mail:
bauaufsicht[at]steinburg.de
Web:
www.steinburg.de/kreisverwaltung/informationen-der-fachaemter/kreisbauamt/bauaufsicht-und-brandschutz.html
Postanschrift:
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25524
Itzehoe
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