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Erlaubnis beantragen, ein Glücksspiel zu veranstalten oder zu vermitteln

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Ortsauswahl
25548 Wittenbergen


Quelle der Inhalte:
Landesportal Schleswig-Holstein

Wer eine öffentliche Lotterie oder Tombola durchführen möchte, bedarf einer Erlaubnis


Beschreibung

Öffentliche Glücksspiele dürfen nur mit einer glücksspielrechtlichen Genehmigung angeboten werden. Zu den genehmigungspflichtigen Glücksspielen zählen u.a. Lotterien und Ausspielungen.
Wenn Sie eine öffentliche Lotterie oder Ausspielung (auch Tombolen) durchführen möchten, müssen Sie diese beantragen und genehmigen lassen.


Zuständigkeit

  • An Ihre Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung, sofern sich die Lotterie auf das Gebiet der Gemeinde, des Amtes oder der Stadt erstreckt.
  • An die Kreisordnungsbehörde, sofern sich die Lotterie auf mehrere amtsfreie Gemeinden oder mehrere Ämter des Kreises erstreckt.
  • An das Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport des Landes Schleswig-Holstein (MIKWS), sofern sich die Lotterie auf mehrere Kreise oder kreisfreie Städte erstreckt.

 


Kosten

Für die Genehmigung, die Änderung oder Aufhebung einer Genehmigung sowie Überwachungsmaßnahmen werden Gebühren nach der Landesverordnung über Verwaltungsgebühren in der zum Zeitpunkt der Amtshandlung geltenden Fassung erhoben.
Amtshandlungen bei Lotterien von Körperschaften, Vereinigungen und Stiftungen, die gemeinnützigen oder mildtätigen Zwecken dienen, deren technische Durchführung nicht einem gewerblichen Unternehmen übertragen wird, sind gebührenfrei.


Weitere Informationen

Wer ohne behördliche Erlaubnis ein öffentliches Glücksspiel veranstaltet oder vermittelt, handelt rechtswidrig und kann sich strafbar machen. Die Teilnahme an unerlaubtem Glücksspiel kann ebenfalls strafrechtlich relevant sein.

Weitere Informationen zum Glücksspielwesen finden Sie auf den Seiten der Landesregierung.

Glückspielwesen


verwandte Vorgänge


Ansprechpartner

Amt Breitenburg

Osterholz 5
25524 Breitenburg
Tel: +49 4828 990-0   |   Fax: +49 4828 990-99
E-Mail: info[at]amt-breitenburg.de
Web: www.amt-breitenburg.de


Öffnungszeiten:

Montag und Dienstag von 08.00 - 12.00 Uhr und von 14.00 - 16.00 Uhr (mit Termin)
Mittwoch von 08.00 - 12.00 Uhr und von 14.00 - 18.00 Uhr (ohne Termin)
Donnerstag geschlossen
Freitag von 08.00 - 12.00 Uhr (mit Termin)


Kreis Steinburg - III11 Allgemeine Ordnungsangelegenheiten

Viktoriastraße 16-18
25524 Itzehoe
Tel: +49 4821 690  
E-Mail: ordnungsamt[at]steinburg.de
Web: www.steinburg.de/kreisverwaltung/informationen-der-fachaemter/ordnungsamt.html

Postanschrift:

Viktoriastraße 16-18
25524 Itzehoe


Öffnungszeiten:

Dienstag 08:00 - 12:00 Uhr

Mittwoch 08:00 - 12:00 Uhr, 14:30 - 16:45 Uhr

Freitag 08:00 - 12:00 Uhr


Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport

Düsternbrooker Weg 92
24105 Kiel
Tel: +49 431 988-0   |   Fax: +49 431 988-2833
E-Mail: poststelle[at]im.landsh.de
Web: www.schleswig-holstein.de/DE/Landesregierung/IV/iv_node.html

Postanschrift:

Postfach 7125
24171 Kiel


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