Handwerksrolle: Eintragung von Amts wegen
Landesportal Schleswig-Holstein
Handwerksrolle: Eintragung von Amts wegen
Die Eintragung in die Handwerksrolle erfolgt auf Antrag oder von Amts wegen.
Beschreibung
Die Eintragung in die Handwerksrolle erfolgt auf Antrag oder von Amts wegen.
Wenn Sie ein zulassungspflichtiges Handwerk betreiben, sind Sie zur Eintragung in die Handwerksrolle verpflichtet. Wenn Sie den Antrag unterlassen, ist die Handwerkskammer berechtigt, Ihren Betrieb von Amts wegen einzutragen.
Über die Eintragung in die Handwerksrolle stellt die Handwerkskammer eine Bescheinigung aus (Handwerkskarte).
Zuständigkeit
An die zuständige Handwerkskammer (HWK).
Kosten
Die Höhe der Gebühren richtet sich nach der Gebührenordnung. Auskünfte hierüber erteilt die HWK.
Rechtsgrundlage
§ 10 Gesetz zur Ordnung des Handwerks (Handwerksordnung - HwO).
Weitere Informationen
Weitere Informationen zur Handwerksrolle finden Sie auch auf den Internetseiten der Handwerkskammer Lübeck.
verwandte Vorgänge
- Aufnahme in den Krankenhausplan eines Landes beantragen
- Erlaubnis zur Arbeit als Versicherungsberater beantragen
- Gewerbliche Erlaubnis für den Umgang und Verkehr mit explosionsgefährlichen Stoffen beantragen
- Hausschlachtungen
- Schifffahrt: Feststellung der Seediensttauglichkeit und Dienstbescheinigung
Formulare
Ansprechpartner
Einheitlicher Ansprechpartner Schleswig-Holstein
Deliusstraße 10
24114 Kiel
Tel:
+49 431 530550-0
|
Fax:
+49 431 530550-99
E-Mail:
info[at]ea-sh.de
Web:
www.ea-sh.de
Öffnungszeiten:
Mo. - Fr. 08:00 Uhr bis 10:00 Uhr
Handwerkskammer Lübeck
Breite Str. 10/12
23552 Lübeck, Hansestadt
Tel:
+49 451 1506-0
|
Fax:
+49 451 1506-180
E-Mail:
info[at]hwk-luebeck.de
Web:
www.hwk-luebeck.de
Öffnungszeiten:
Ansprechpartner in den Fachabteilungen
Montag bis Donnerstag: 08.30 bis 15.30 Uhr
Freitag: 08.30 bis 14:00 Uhr
Zentrale
Montag bis Donnerstag: 07.30 bis 17.00 Uhr
Freitag: 07.30 bis 15.30 Uhr